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2 (1831)
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333
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Pamdbct. L. XVII. Tit. 2. Pro socio.

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"'Welchen es heisst: was du, aus böser Absicht, zu

e »>tzen aufgehört hast.

69. UEP. üb. XXXII. ad Ed. Ist eino Genossen- " zum Einkauf geschlossen und dabei verabredet worden,r** Einer den Andern die Marktkosteu, das ist, die Zehrung

'MnUinas t/ rpulas) erstatten und so sie der Genossenschaft

.i, llSSe " Su " (! l(il ), so kann, wenn er solches ihnen nicht be-ll "*> Wider ihn sowohl die Genossenklage als die Verkaufs-

"ge angestellt werden.G 7 0. PAUL. Hb. XXXIU. ad Ed.

" en °ssenschuft auf ewiff findet nicht Statt.

Eingehung einer

l , '* Idem Üb. 111. Epilomamm ^ilfcni Tilgest. Zwei, ?'' e ine Genossenschaft geschlossen, um in. der Gram-se i ^" iprr,c hi zu geben, worauf, was sie durch diese wis-s ,.' c " a ftliche Leistung erwerben würden, gemeinschaftlich MMj °' s 'e haben, wie sie es damit gehalten wissen wollten,da m ^ enoss enschaftsvertrag schriftlich aufgezeichnet , undrj|' lu * s 'ch gegenseitig folgende Stipulation gemacht: allese '""eilende, wie es niedergeschrieben, also zn>del 6U UI1 ^ zu ' n,,n ; auch dawidftr nicht zu han-> falls solches Alles nicht so gegeben und

üan würde, Zwanzigtausend zu geben; nun istHo "^ Worden, ob, wenn dagegen gebandelt würde , die Ge-

e uklag e anwendbar sei? Er llji ) hat»geantwortet: wenns 0 ' . nacu Schliessung des Vertrags über die Genossenschaft,tj, *l*tlä* hatten: gelobst du dies so zu geben, znt n ' ') ? so würde, falls sie dies in der Absiebt der Neue-staid ^ el ^ im » die Folge sein, dass die Genossenklage nichtV« ' s °ndern das ganze Geschäft als in eine Stipulation

Wandelt anzusehen wäre 1B *). Weil sie aber nicht so sti-tl ( ^ a "en: gelobst du, dies so zu geben und zu*ftj st >"dern so: falls solches nicht so gctkaits elL ' ^ e ""zn geben; so scheine ihm nicht das Geschäft\\e ' BO,, dern nur die Strafe Gegenstand der Stipulation ge-

d e(| S<iU zu sein; denn der Ang-elobeiide habe sich nicht zu bei-

"icl'f , . la " 1 '' c b jenes zu geben und zu tbuu , und wenn er es

d«sL |"'*te, die Strafe zu leiden, verbindlich gemacht; undÄI; t j.' . *"»iiie die Genosgenklage angestellt werden. §. 1. Zwei^«S »ji > ^ a8,,eue errichteten eine Genossenschaft des Gewinns,.^'"'Vert)«, J eg Vortheils; nachher ward vom Freilaaner der

lli',] ^{Verlangen nämlich. S. meine angeführte Schrift S. f.

U&( d/'euus Varus.Im! ut «ämlich die iibereinstimmeiule Antwort: ich ge-

ein r Würde ex slipu/nlu zu hingen und der Vertrag als

^ontract strengen Hechtens zu beurtheilen sein.