Pandect. L. XVII. Tit. 2. Pro socio.
Wenn einer von den Herren eines gemeinschaftlichen Sclaveudiesem ein Vermüchtniss ausgesetzt hat, ohne ihm dabei diFreiheit zu schenken lsl ), so gehört dasselbe dem Genosse»allein. Es fragt sich aber, ob er nicht mit der Genossenkl;in cangehalten werden könne, den Erben des Genossen 152 ) z0Gemeinschaft daran zuzulassen, Julia uns sagt, Sexl' 1 *Poinponius berichte, Sabinus habe begutachtet, er " lll!,sihn nicht zulassen; und setzt hinzu, diese Ansicht sei z< 1 ver 'lheidige«; denn dies ist nicht der Geineinschaft wegen, sondeHwegen seines IS1 ) Autheils erworbeu, und was einer nicUwegen der Gemeinschaft, sondern wegen seines Anlbeils e 'wirbt, braucht nicht gemeinschaftlich gemacht zu werde'•§. 10. Die Genossenschaft wird aufgelöst aus Ursachen, "'in den, Personen, in den Sachen, in dem Willen, oder in de'Jvlagerechte liegen; wenu also entweder die Menschen , °"die Sachen , oder der Wille, oder das Riagerecht nicht M 6 "vorhanden sind , so ist die Genossenschuft als getrennt » n7Al 'sehen. Menschen hören auf da zu sein entweder durch gros»oder mittlere Capitisdeminutiou , oder durch den Tod; Sac» elaber entweder wenn nichts mehr davon übrig, oder ihre \* vBchalFeuheit verändert ist; denn Niemand kann Genosse *einer Sache sein, die nicht mehr existirt, noch zu einer, "geweihet oder oirentlicb.es Eigeuthutn geworden ist. Du rcden Willea wird die Genossenschaft vermittelst Anftüi»<"»"" B
getrennt.
6#. CALLISTKAT. lib. I. Quuest. — Wenn also je
Genossen angefangen Italien, getrennt zu handeln uud &e<*
derselben für sich Geschäfte macht, so ist ohne Zwei^lieehtsverhältniss der Genossenschaft aufgehoben.
65. PAUL. Üb. XXXII. ad Ed. Im Rlagerecht H*?die Ursache der Auflösung, wenn durch Stipulation, oder <f"* c ^einen Process das Grundverhkltniss der Genossenschaft ve 1 ' 1 ' 1 .äert wird. Denn Procuhis sagt, eben dadurch, das» f 'ProceBS deshalb , damit die Gesellschaft getrennt werde , el
massig ausgehaUen werden inuss j noch in der Leitung ^Gcschäfte zum gewiuureichsteii Ziel in der Willkür der J ll .^(er steht, da sie in letzterer Hinsicht weder die contrac<'»|Jsige Ausgabe verringern, noch die Abgaben erhöben ,u ""Vj|,-wührend Genossenschaften über andere Geschäfte i" re " „/leruehmnngen eine völlig beliebig« Richtung geben, ' r .sich, sobald kein Gewinn mehr EU hoffen steht, soVort *lösen können. Eben dies ist unstreitig der Grund der t>'Stimmungen .wegen der Echan gewesen, die man bei 'socieKts vectigaliuim gemacht hat.
151) Denn sonst würde es dein Sclnven selbst gehören-
152) Des Testators, der das Vermächtniss gemacht hat.
153) Des überlebenden Genossen.