Druckschrift 
2 (1831)
Entstehung
Seite
303
Einzelbild herunterladen
 

Pandkct. L. XVII. Tit. 1. Mandat! vrt contra.

:w.\

lc » | niedergelegt hat, kannvsofort die Aufiransklage 84 ) an-stellen. §. 2- JJcshalb, weil der Machtgeber, bei seiner Riick-Sj 8US t ' er l' rov '" z nach i'iinf Jahren , und im .Begriff, in' aa «'angelegeuheiten [wieder] abzureisen, den Auftrag, ohne. Uechnung ablegen zu lassen , erneuert hat, nniss nichtj> l er «he zu einer jeden Zeit beobachtete Redlichkeit | desYffhn&chtigten] geprüft werden; da es also in den PJIichtenJ'OYolliuijcljtinten lag, was er aus der erstem Geschäfls-, vva huug schuldete, auf die zweite Rechnung zu übertragen,. w *f-d er wegen der zweiten Zeit auf die alte Klage sichassen müssen. §. 3. Ein unbestimmt versprochener Gehalt,' lu summarischem Verfahren (cxlra ordmem) nicht ein-s W» «nd eben so wenig mit der Auftragsklage die Aus-zung e ; Ileg (jjeijj,!^ gefordert werden. §. 4. Aufwand, derb"lem Glauben uöthiger Weise gemacht worden ist, muss,i . u gleich der Bevollmächtigte das Geschüft nicht zu Ende8' e '» konnte, doch auf erhobene Auftragsklage erstattet" e ''uen.

Voi Q 7 ' Il)liM lil) - X * Rtf' ~~ Ein Auftrag zum VerkaufIn ^ c 'aven ist durch das Ableben dessen, der ihn übernom-j .i » "ustreilig erloschen. Weil jedoch dessen Erben, ausVoi "t"' "' c ' lt nu s betrüglicher Absicht , sondern in der, dasVfL rstor beuen Unternommene auszuführen, die Sclavenfe, 3| " a tten, so wurde erachtet, dass selbige von den Käu-,. Jessen seien; doch werde der Sclavenhändler nach sei-p | '. *j"ckkeJir aus der Provinz, nicht ohne Erfolg 85 ) die»lit l ^* axi * sic lie Klage austeilen, da nach Untersuchung der SacheUnd Cr . P''k 86 ) des echten Eigentliums ihm vergönnt wird,Sc i s * ,c h nicht gebührt, dass, wer auf einen gewissen Men-sis ? C '- U ^ e, ' ,, ' a,le,, gesetzt, durch den Irrthuiu oder die Un-e »neit seiner Erben Schaden leide.

täg» d ^f^ 1 " lib * 1V - <M« esl > — Weim da in Folge Auf-«ein Titius als Sachwalter gedient hast, so sieht, wie

85] ]v'' ,er . <1 ''" Hauptschuldner.frei •ir '""'''"<-'>' > welcher von sehr vielen altem Ausleger«S nilljij.je,, n„(/ V0I , den Basiliken iiiitersti/'lzteii Lesart der

8a ^"S vor «1er gewöhnlichen non utiliter zu geben der Zu-

e . ,ne, 'hang unwidersprechlich geluetet. Letztere dürfte daraus

A«i S r'i"' e " SQ '"'i dass man exceptio im gleich Folgenden als

v „ ?.." cht verstand , und daher glaubte, es sei dem Scla-

"«andler ) der doch nicht im Besitz ist) hier die Klage ab-

h sprocJien , weil er sich mit der Aus II ucht schützen■souue.

Vcrf CCpit0; vv ' {,er die Einrede der Ersitzung-: nlsi ht, wulnerw- 1* USUCc pr>'il; welche das Resultat gibt: usueepit; wird

«JWiedert:

■uisi poliore jure pelUoris esset res. Ygt. Hugo

to„ . , cl1 - uisi pohore iure pelilorn«echt S g. esd|f 10> 4(lsff< g 60 ^ z 18