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300 Pandect. h. XVII. Tit. 1. Mandati vel contra.
tracts, sowie wenn ich dir auftrage, dir 73 ) ein Grundstück lkaufen, welches du wollest.
49. MARGELL. üb. VI. Digest, — Ich habe einen Sei«'ven, der dem Titius gehört, von einem Andern in gutem Gl!" l " egekauft und besitze ihn; darauf hat ihn Titius in meinem M'trage verkauft, ohne zu wissen, dass er sein gehöre; oder u» 1 ^gekehrt, ich habe ihn in Auftrag des Titius verkauft, da *' e 'ger etwa Jemandes, der ihn [von mir] gekauft, Erbe geWo r(1 ?war. Hier igt über die Rechte der Gewährleistung (flitW*und den Auftrag gefragt worden. Ich halte dafür, Titios •'•wenn er gleich als Bevollmächtigter verkauft hat, dein K aa 'verbindlich, und es kann ihm, nachdem er die Sache i<" egeben hat, keine Vindication gestattet werden; deshalb ka"er auch die Auftragsklage anstellen, wenn er dabei Scl>9 (,egehabt haben sollte (« quid ejus inlerjuissel'), weil er 'vielleicht nicht verkauft haben würde. Dagegen steht <> e[Titius als] Machtgeber 74 ), wenn er die Suche von jenem 'vindiciren will, die Einrede der Gefährde entgegen , u ,l( *Lat gegen den Verkauf nach dem Erbrecht die Kaufs' 4 -'' 1 »seines Testators 7 6 ). ,
50. CELS. Üb. XXXVIII. Digest. — Wenn Jem?»"'der die Geschäfte eines Bürgen führte, dein Gläubiger 0"I"'lulori) so zahlt , dass er den Hauptsckuldner und den Biirß .der Verbindlichkeit entledigt, und dies zu ihrem Nutzen gereic »so hat er wider den Bürgen die Geschä'ftsfiihruiigsklag'e, " ies kommt nichts darauf an, ob derselbe es genehmigt hat od 'nicht; der Bürge aber würde, auch ehe er dem Gesehnt
73) Nach Vuhj. und Haloauder. Die Florenliiiische l e ^„
mihi gibt oifenbar keinen vernünftigen Sinn. Vgl. dag'-S cFr. 2. §. 6. h. t. Zu dem Rath tritt, durch die TJehern»»^.der Gefähr, noch eine Schenkung 1 hinzu. Kein« von »den, sondern ein wahrer Auftrag ist aber vorhanden, v,rich Jemanden für mich zu Raulen bevollmächtige. . .,,
74) In dejn zweiten Falle, wenn Titius, der eigentliche E>S ethümer, den Auftrag zum Verkauf gegeben hat. „ «^
75) Von dein Käufer, dem ich in Auftrag- des Titius den *> c
ven verkauft habe. , ot
7ö) Auf Entschädigung , gegen mich , weil ich dem Te ,'Imceinen fremden Sclaven verkauft haüej de« er dem Ti(i" s )J* ffÄherausgeben müssen. Aduersus vehdtttonem wirJtt diese R ''^insofern', als dadurch Titius die für ihn nachtheUigen F°'" 0des Verkaufe wieder aufhobt. Oder will mm dies i" cni ' tt t,kann aduersus auch hier, wie manchmal (z. B. Ul nian ,,s . c jitXXVRI. 10 so viel Uelssen, als sccimhIuwi. Es ist also »»Knöthig, statt venditionem, venditorem zu lesen. — pi ß b „ e .tive teslaloris sui können übrigens nicht zu venditioncM £hören, weil, nach der Annahme, der Testator nicht Verta» 11 'sondern Käufer des Sclaven war. Sie müssen also mit ttdnem verbunden werden.