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2 (1831)
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Panukct. L. XVII. Tit. 1. Mattdali vei contra.

sei? Marcel Ins antwortete, ob und wenn er frei gema c1 'werden müsse , Labe der liichter nach den Verhältnissen u«"Schuldners, sowie uach den Verabredungen der Contrabenlb"'und nach der Zeit, wenn die Sache, wovon die Frage ist»verpfändet worden w ), zu beurlheilen. Denn in solchen talMfindet richterliche Untersuchung 1 Statt, um die Sache au**""inachen. §. 1. IVicht unähnlich ist diesem jener Fall, " esehr häufig besprochen zu werden pflegt: ob der Bürge a,,c ''ehe er bezahlt hat, auf seine Befreiung von der Bürgschaft b >klagen könne ? Und es mnss nicht immer gewartet werde' tbis er bezahlt, oder nach geführtem Processe verurlheilt w >wenn etwa der Schuldner lange mit der. Zahlung zögert «oder doch sein Vermögen verschleudert; besonders wenn <*Bürge nicht so viel Geld im Hause hat, um den GiäulJ'öbezahlen und dann die Auftragsklage austeilen zu können.

39. NGRAT. üb. VII. Membran. — Aristo goWoWals Ceisus der Vater nahmen an, es könne unter der » ediugung eine Sache hinterlegt oder ein Auftrag überiioinin■werden , dass der Ueberuehiner der Sache oder des Auft rB £die Gefahr der Sache trage; was auch mir richtig scheint.

40. PAUL. lib. XI. ad Ed. — Wenn ich in dei» erGegenwart und wider deinen Willen für dich gebürgt Jj 8 " 'so findet weder die Auftrags- noch die GeschiiftsfüUrungskW"Statt. Einige glauben jedoch , es sei eine abgeleitete (u/ l j lS J

zu gestatten; diesen kann ich nicht beipflichten; welcher IM 6

im ug auch Poni]>onius ist. .

41. GAJ. lib. III. ad Ed. prov. — Es kamt die A&tragsklage auch Mos einseitig zuzulassen sein ; denn wen» * eBevollmächtigte den Auftrag überschritten hat , so steht « Jselbst die Auftragsklage nicht zu; dein aber, der ihm " elAuftrag gegeben, steht sie gegen ihn zu.

42. ULP. lib. XI. ad Ed. — Wenn ich dir a«fg e '

tragen habe, die Kräfte einer Erbschaft °-°) zu untersuch 61 ''

und du dieselbe , sie für geringer ausgebend, von mir gek»'hast, so habe ich gegen dich die Auftragsklage. Desgleich 60 'wenn ich dir aufgetragen habe, die Umstände eines Mensc' 1zu untersuchen, dem ich borgen sollte, und du mir ange* el SLasf, dass er gut sei.

43. Idkm lib. XXlll. ad Ed. — Wer den A«f' rag

57) S. unten Note 59. ^^^H

58) Gegen den Hauptschuldner, das« er den «laubiger beza'» >?•

59) Insofern also kommt im gleich vorhergehenden Falle <>'Zeit der Verpfändung in Betracht, wobei aVso vorausgesei*ist, dass sie auf unbestimmte Zeh geschehen. Ihr soll da»nach richterlichem 1 Ermessen ein Kiel gesetzt werden.

60) Einer mir zugefallenen nämlich.