Pandkct. L. XVII. Tit. t. Mandat! vel contra. 295
so Wird sich auch ereignen können, dass der, dem ein solcherAuftrag' gegeben worden ist, einstweilen auf seine Gefahr ein-zelne Theile kauft und wenn er nicht das Ganze an sichbri, 'St, die Theile wider seinen Willen behalten muss. Es»M aber am angemessensten, dass ein Auftrag allerdings mitsolchen lästigen Bedingungen übernommen werden könne, undVve «' einen Auftrag dieser Art freiwillig übernommen hat, derM«U eben sowohl beim Ankaufe der einzelnen Theile, alsbeim Ganzen, seiner Verpflichtung nachkommen. §. 3. Habe,c h dir aber aufgetragen, mir das Grundstück S2 ) zu kaufen,|mne dass ich hinzugesetzt, an den Auftrag nicht anders ge-bunden sein zu wollen, als wenn du es ganz kauflest, und ducmen Theil oder einige Theile davon gekauft hast, so werden^ r unstreitig beide gegenseitig die Auftragsklage haben, wenn8'eich du die übrigen Theile nicht kaufen konntest.
37. AFRICAJV. lib. VIII. Quacst. — Ich habe für dichgebürgt euiPn gewissen Menschen S3 ) zu geben und habe den-selben gewährt; wenn nun die Anftragsklage <">) angestellt%Vlr d, so ist dessen Wiirderung vielmehv auf die Zeit, wol r gewahrt worden ist, nicht auf die, wo geklagt wird , zube *ieUeu-, „„d daher ist diese Klage, wenn derselbe auch ge-® ,0rb en ist, dennoch zweckdienlich. Anders wird es mit dera< H>ulaUon gehalten, denn da wird auf die Zeit gesehen, wog 7'«fft wird, es miissle denn entweder an dein Schuldner&ele se „ haben , dass er nicht oin gehörigen Tage zahlte , oderJ* «laubiger, dass er nicht da empfing-, denn keinem vone 'den darf seine Verzögerung Nutzen bringen., 38. MABCKLL.. lib. sing. Resp. — Lucius Tum»ü . at(e dem Publius Mävius, seinem natürlichen Sohne, gestaltet,e "> ihnen gemeinschaftlich zuständiges Haus einem Gläubiger,■"«« einer Schenkung weg-en, zu verpfänden. Nachdem hier-'« Mävius mit Hinterlassung einer unmündigen Tochter ge-. r 0l >n war, wurde den Vonniinderu derselben gegen den*j"«'s, lln d diesem, wegen ihrer gegenseitigen Ansprüche auf««angen ein Hichter gesetzt 6S ). Nun frage ich, oh der* Ia «sau(üeil, welchen Titius seinem Sohne zu verpfänden ver-S«uut hat, n ac h dein Ermessen des lüchters frei 56 ) zumachen
^Ebendasselbe nämlich, welches nur in einzelnen Theile«z « kaufen ist; ausserdem würde die folgende luilschoidiinjrf'lers ausfallen müssen, denn wer, zum Auftrag des ***»™"»•eanliragi „ llr einen Theil häuft, leistet dem Auftrage mcM
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ööt n- ,nir 8' e ß' en <nch -kk< ..• '• es entstand dar
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»k\ S" '• es entstand darüber zwischen ihnen Process.> Vo " der Hypothek.