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Pandkct. L. XVII. Tit. 1. Mandati val contra. 297
•raommen hat, Geld auf gewisse Frist auszuleihen, und diesgethan hat, der ist mit der Auftragsklage zu belangen, damit* die Klagen, unter dein Zeitaufschub, abtrete.
44. Idem lib. XXII. ad Ed. — Es ist böser Wille
rM 5 -wenn Jemand nicht verfolgen will, was er verfolgen
a «m, 0 j er n i cu t eintreiben, was er eintreiben und bezah-
Utt6i ) kann.
. 45. PAUL. Hb. V. ad Plaut. — Wenn du in meinem
uttrage ein Grundstück gekauft hast, fso wird gefragt] obLerst] nachdem du den Kaiifschilling bezahlt hast oder auch
xe du ihn bezahlst, mich aus dein Aultrage belangen kö'n-,,. st > damit du nicht [etwa gar] genö'thigt werdest, von deinem
'genthume zu verkaufen r ' 2 )? Und richtig wird geantwortet,
e Auftragsklage gehe darauf, dass ich die Verbindlichkeit, er »ehijie, mit der du dein Verkäufer haftest; denn auch ich
im gegen dich darauf klagen, dass du mir die Kaufsklageu» e gen ue „ Verkäufer abtretest. §. 1. Wenn du aber in mei-la •^■ u ^ ra 8' e e " ,en Process augefangen hast, so darfst du, so, S e dieser dauert, ohne gerechte Ursacbe nicht gegen mich» tfen, dass der Process auf mich übertragen werde; denn dui . den Auftrag noch nicht erfüllt. §. 1. So auch, weuu duv ' Fijhrupg meiner Geschäfte einem meiner Gläubiger etwas
. rs l>roclioii hast, so ist das Richtige , dass du mich ehe du
^ u 'Ust, darauf klagen könnest, dass ich die VerbindlichkeitUjich nehme; oder wenn der Gläubiger eine Veränderungj . r Schuld 03 ) nicht eingehen will, so uuiss ich dir Sicherheit^ . °> «lass ich dich vertreten werde. §. 3. Wenn ich für1 Erscheinen vor Gericht Bürge geworden hin und dichgestellt habe, so kann ich auch ehe ich zahle, die Anf-rage gegen dich, erheben, damit du mich frei machest; ebenso
§ ? n J c ^ fi"" dich etwas als Haiij)(schiihl«er angelobt habe.
'i.' "Venn ich dir aufgetragen habe, au meinen Gläubiger zu^ u > du aber die Verbindlichkeit selbst übernommen (expro-u ■ "■' "ast und deshalb vernrtheilt worden bist, so ist es bil-j a r ♦ a «ch in diesem Falle dich mit der Auftragsklage zuzu-q ,,"• §• 5. So oft aber, wie ohen gesagt, vor Zahlung desy a es die Auftragsklage Statt findet, ist der Beklagte zum
daJ U ' ""^ n ' c ^* zum Geben, gehalten e ''); und es ist billig,sowie man eine in Jemandes Auftrag erworbene
wicht
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man,
*% S acn „ dein e * es nämlich eingetrieben hätte.G\) n Än "lniigsiniUel zu erlangen.64 ( ~ er .Person des Schuldners.
son 1 "icht zum Geben an den Beauftragten oder Bürgen,lern '! as zu thuii, wodurch derselbe «1er VerbindlichkeitGpf 6 " Dl "'' te entledigt werde; was denn allerdings auch imel) en, au diese, heslehen kann.
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