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292 Pandect. L. XVII. Tit. 1. Mandat! vcl contra.
wenn alber dieser keine gerechte Ursache hatte, zu warnen»dass der Sclav nicht entlassen werde, so wird gegen nnckeine Klage Statt finden, wenn ich ihm gleich die Freiheigegeben habe.
31. Idem Hb. XIV. Diffeslm: — Wenn ich Einein, dermir vermöge eines Klagerechts aufs Vierfache, nach Abl» Heines Jahres aber nur aufs Einfache verfluchtet war* 6 )? " l6Führung meiner Geschäfte übertrage, so wird er mir das vi e >"fache gewähren müssen, wenn ich auch erst nach einem Ja" 1 'die Auftragsklage wider ihn erhebe; denn wer die Gescha»eines Andern zu verwalten übernimmt, der muss iii Hin» 10 "seiner selbst dasselbe leisten, als wegen Anderer * 7 ). .
32. Idem lib. III. ad Urscjum Fcrocem. — Wenn i cueine Erbschaft nicht anders angetreten haben würde, als g e £^das Versprechen der Vertretung wegen Schadens, und nuu_ elAuftrag dieser Art mir ertheilt worden ist, so findet meineMeinung nach die Auftragsklage Statt. Wenn aber Jcnia"Einem aufträgt, ein Vermächtnis» nicht auszuschlagen, äst cetwas ganz Anderes; denn Erwerbung eines Legats kow»Jenem nie zum Schaden gereichen, eine Erbschaft bring' &*•weilen Schaden. Ueberhanpt kann, wie ich dafür halle, "fallen Contracfeu, die so beschaffen sind, dass ihretwegen el *Jeder sich als Bürge verpflichten kann , auch die Verbind''«*'keit aus einem Auftrage Statt finden; denn es kommt nie«viel darauf an, ob Einer anwesend auf die [feierliche] FragBürgschaft leistet, oder ob er abwesend Auftrag ertheilt; >'" e r
dies ist häufig' zu bemerken, dass verdächtige ErbschaftenFolge Auftrags der Gläubiger angetreten werden, weil "W^Rsie ohne allen Zweifel die Auffragsklage Statt hat.
33. Idem lib. IV. e.v Minicio. — Wer, uui seine Ve r 'bürgung ersucht, für eine geringere Summe sich verhiri<» ,cgemacht hat, ist verbindlich; wenn zu einer grössern, so ui'
Juli an iis dieses für das nichtigere, wofür auch die 'Gut"'*'
len der Meisten sind, dass wer für eine grössere Summe, a 'er ersucht worden, sich verbürgt hat, insoweit die Anft ra '' 9klage habe, als er ersucht worden ist, weil er gelha» « a 'was ihm aufgetragen ist; denn bis zu der Summe, zu wel c " erer ersucht worden ist, hat, wie anzunehmen ist, der hrfi'cliende auf seinen Credit Rücksicht genommen.
3#. AFJUCAN. lib. VJII. Quaesl. — Ein Bevollmäch-tigter des Lucius Titius hatte von dessen Schuldnern Geld eM"gezogen und sandte ihm einen Briel, ihm anzuzeigen, das» et
46) Vgl. z. B. pr. Inst, de vi hon. rapt. (4. 2.)
47) Hätte nämlich ein Anderer jenes Vierfache zn leisten g e 'habt, so würde der Beauftragte binnen einem Jahre g»S eihn klagen oder den Schaden tragen müssen.