288 Pandkct. L. XVII. Tit. f. Mandat! vel contra.
25. IIERMOGEN. Hb. II. .).,/•»* Epilom. — oder eineandere triftige Ursache zur Entschuldigung anführt, so ist erdamit zu hören.
26. PAUL. lib. XXXII. ad Ed. — Unter die Ursache*das Aufgetragene zu unterlassen, gehört auch der Tod des A" J 'tragsgebers; denn der Auftrag erlischt durch den Tod; "W* Dderselbe jedoch aus Unwissenheit ausgeführt worden ist, snimmt man nützlicher Weise an, dass die Auftragsklage %xl 'stehe. Auch Juli an u 8 schreibt, durch den Tod des A« 'tragsgebers erlösche der Auftrag, das Verbindlichkeitsverhaltn'8dauere aber bisweilen fort. §. 1. Wenn Jemand seinem Scbn'*'ner aufträgt, an den Titius zu zahlen, und nach seinem * 0<1der Schuldner , ohne von diesem zu wissen, bezahlt hat, »inuss er befreit sein. §. 2. Wenn ein Bürge seinen Schul 'ner dem Gläubiger überweist (delegirt), so wird er angesebe' ials habe er das Geld hergegeben, wenngleich der SchuW uenicht zahlungsfähig ist, weil der Gläubiger, der einen ''l>e *wiesenen Schuldner annimmt, die Schuld für gut erklär •§. 3. Wenn Jemand, der die Absicht hat, einem Bürgen e" 1Geschenk zu machen, dessen Gläubiger zum Schuldner h»'»und nun demselben quittirt 38 ), so wird der Bürge sog' e,cdie Auftragsklage 39 ) anstellen können, insofern es keii ,eBUnterschied macht, ob Jener dem Gläubiger das Geld ans»zahlt oder ihn quittirt hat. §. 4. Uebrigens ist zu bemerk 6 "'dass der Bürge durch die AuflragskJage aicht mehr erh«g edarf, als er bezahlt hat. §. 5. Ich habe zu Folge deines A<'irags für Zehn gebürgt und sie an den [angeblichen] JJevo
mächtigteit des Gläubigers bezahlt; ist es ein wahrer Bevol -
mächtigter gewesen, so kann ich gleich die Auftragsklag[gegen dich] anstellen; hatte er keine Vollmacht, so forde"ich das Geld \ou ihm zurück. §. 6. Wicht Alles , was elUBeauftragter nicht aufgewendet haben würde * °), kann er d eAuftragsgeber anrechnen, z.B. wenn er durch Plünderung v °J?a'(iberii oder durch Schiffbruch Verlust erlitten, oder \veg e ^Erschöpfung, die ihm oder den Semigen zugestossen, etv ^i,
aufgewendet hat; denn diese Dinge sind mehr dem Zufall» a
dem Auftrage , zuzuschreiben. §. 7. Wenn aber ein Sei" f 'den du in meinem Auftrage gekauft hast, dich beatoWenha»so sagt Neratina, du werdest durch die Aufiragsklage «Jlangen, dass dir der Sclav zur Sühne überantwortet (no##gegeben) werden müsse; sofern solches nämlich ohne denSchuld geschehen sei; wenn ich indess gewusst habe, <* a8
38) Damit nämlich dies dem Bürgen gutgerechnet werde.
39) Wider den, für den er bürgte.
40) Wenn er nicht den Auftrug übernommen hätte.