Pandkct. L. XVII. Tit. 1. MimdaH vel contra. 285
21. ULP. lib. XLVII. ad Sabin. — Da ich in Auf-ra g eines Andern für dich gebürgt Labe, kann ich gegen dich
,u «»t die Auftragsklage haben; gleichwie einer, der aus Rück-j 10 " 1 a "f den Auftrag eines Andern ein Angelöbniss geleisteta * (spospondit); wenn ich aber nicht gerade aus Rücksicht®"f des Einen, sondern auf beider Auftrag es gethan habe, so^erde ich die Auftragsklage auch gegen dich haben, so wie,wenn Zwei mir aufgetragen hätten , dir zu leihen , beide mirVerbindlich sein würden.
22. PAUL. lib. XXXII. ad Ed. — Wenn ich dir auf-» wagen habe, für mich auf eine gewisse Zahlungsfrist zu biir-6 eD .> <"• aber ohne Zeitbestimmung gebürgt, auch bezahlt hast,
'st am besten zu sagen, du habest mittlerweile nicht, son-s e,- n erst bei Eintritt der Verfallzeit, die Auftragsklage. §. 1.Is t auch darüber gesprochen worden, wenn du, da ich aufu ln , e Frist schuldig war, auf solche Frist dich verbürgt hast,, d vor deren Eintritt bezahlst, ob du sogleich die Auftrags-sJ^ e habest. Und einige meinen, die Auftragsklage habey ar . s °fort Statt, jedoch auf soviel weniger, als mir es^theil gebracht hätte, dass erst bei Eintritt der Frist bezahlt
"f. • Ware; es ist aber besser, zu sagen, dass mittlerweilej ch n >cht auf diese Summe ans dem Auftrage geklagt wer-
. *°nne, da es doch immer noch nicht ohne Vortheil für
,c h ist, auch dieses nicht vor der Verfallzeit zu bezahlen,k' *• Bisweilen begegnet es, dass ich mein eigenes Geschäft
esorg e? un( j ^ eniloc j 1 eme abgeleitete (jitilem) Auftragsklage
£. e » Wie wenn mein Schuldner mir auf seine Gefahr seinenj "i ,er ''^erweist, oder wenn ich auf Ersuchen des BUrgen
f> 0 °, "^"ptschiildner verklage; denn wenn ich gleich meine
R ? e f" u S verfolge, so handle ich doch auch in Jenes Angele-
a \, eit > was ich also weniger erhalte, inuss ich durch dieSa » >» s *' a {?e erlangen. §. 3. Wenn die, deren verpfändete'b.n Ve ^ w, ^ t werden sollen, Käufer angestellt haben undAuf/ 1 a °^ ra ff e, »> «he Sachen zu kaufen, so wird dies als eintra >■ ' >etrac htet, obgleich dein reinen Sinne nach kein Auf-
•fter j 0 ^ aU ^ ei1 * at > t ' eU " wenn **" ^ eme ^ 8C ^ e kaufst, S0 ,stHc i. de "«e Sache in deiner Person kein [wahrer] Kauf
°ssen.
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n er , - §• 4. Julianiis schreibt, dass auch hinsichtlich ei-trae» "i. erne hmer eines Auftrags gehörigen Sache eine Auf-li c {j ^rii'mdlichkeit Statt finden könne, bewähre sich Vorzüge
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&rbs U " """' aass > wenn melirere iuiteroen etwas aus aerk a „j. C laft verkaufen, und ich einem derselben auftrage, es zu
auff e "' <J .' eser a,IcJl wegen des Antheih, zu dem er Erbe ist,^rag gm : ii(S ; e YerMnd i; cll ^jj.^ tm(1 r m i c ^ verbindlich macht;
ei 0e ^p"" , ' e " er desüalD > weil er ^ eu Auftrag übernommen,m fremden die Sache nicht ablässt, so sei es [iu der That]