Druckschrift 
2 (1831)
Entstehung
Seite
279
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Pandkct. L. XVII. Tit. i. Mamlati vcl contra. 279

Machtgeber jenen gleichsam über die Aufnahme des Darlehnsgesetzt habe. §. 6. Wenn ich Einem aufgetragen habe, vomTiÜM etwas zu stipuliren, so kann ich den, den ich beauf-lagt, durch die Auftragsklage dazu anhalten, dass er Jenen«iniuire, wenn ich dies will; oder, wenn ich lieber will, dazu,dass er mir, oder wenn ich sonst will, denselben überweise(delegire). Und Papinianus schreibt in demselben KücheWenn eine Mutter für ihre Tochter eine Aussteuer gebe, unddieselbe in Auftrag der Tochter entweder sogleich, oder auch'>achher,.stipnlirt habe l,i ), "• sei sie ans dem Auftrage zubelangen, wenn gleich sie selbst die Aussteuer gegeben. §. 7.Wenn Jemand vorgeschrieben hat, dass dasjenige, was seinBevollmächtigter und seine Sclaveu betrieben, erst dann gültig8e 'n sollte, wenn es unter Dazwischeuknnft des Sempro-■*» geschähe und nun Geld Übel ausgeliehen worden ist, so** Sempronius, der nichts mit bösem Willen gethan hat,"■cht verantwortlich- uud es ist wahr, wer nicht in der Ab-J ic ''t, einen Auftrag zu übernehmen, mitgewirkt hat, sondernfreundschaftliche Dienste, durch Erinnern und Berafhen derBevollmächtigten und Verwalter, versprochen hat ,7 ), ist nicht«er Anftraggklage ausgesetzt; wenn er aber etwas ans böser^»icht gethan hat, so wird er auch nicht mit jener, sondern.Vielmehr mit der Geführdeklage zu belangen sein. §. 8. VVenn

."«nnelir mit der Getührdeklago zu ueiangeu bciu. y. "• ■' .—'* meinem Bevollmächtigten aufgetragen habe, dem ItflM, Ge 'd unzinsbar zu leihen, er aber nicht mizmsbar geliehen

J?t, «o fragt sich's, oh er ' ' "*- "—......."" M m ""™-

""A Labeo schreibt, er

»•eich ;>iilVctr:i"'ii linbe. di

mir auch die Zhiseu erstatten müsse,inügge sie erstatten, wenn ich ihm

, aufgetragen habe, das Geld unentgeltlich herzugeben <•);»Wohl, wenn er auf »eine Gefahr ausgeliehen hätte, die Aut-Iragsklagc, wie Labeo sagt, in Hinsicht der Zinsen weg-«ien würde. §. 9. Derselbe Laheo sagt und es ist richtig,da*« diese Klage n „ch Abrechnungen zulässt; und! Bo Wie cm"•Whthaber die Früchte erstatten mun, so hat er auch denA «fwand, den er auf die Erhebung der Früchte gemacht, ab-ziehen-, aber auch wen« er zu seinem Fortkommen bei I5e-«•eisung. der Güter Aufwand gemacht hat, ßo halte ich dafür,l r müsse auch diesen abrechneu können; er wäre denn besot-* et und mit ihm ausgemacht, dass er aus eigenen Mitteln, das"eisst von seinem Gehalte, die Kosten dieser Reisen bestreitenSollt e- §. 10. Derselbe sagt, wenn ein Bevollmächtigter et-7 a «, ohne Auftrag, zum Vergnügen gebaut habe, so »«ihm^»senHinwegwahme, so weit sie ohne Schaden des lMgen-

*&) Nämlich die Wiedererstattung derselben nach getrennte*

}£> Vergl. oben Fr. 2. f. 6. h. U

">) Vergl. Fr. 5, <;, 5. Fr , 10. $, 3. h. f.

Ehe.