274 Pandkct. L. XVII. Tit. 4. Mandat} vel contra.
Rechtens sei,] wenn der Eigenthüiner einer Summe GeU eiseinem Bevollmächtigten geheissen hat, selbige zu nehmen «"auf seine Gefahr auf Zinsen auszuleihen, so dass er nur S*wisse Zinsen dem Eigenthüiner bezahlen, wenn er aber »o-Lere erlangte, selbst den Gewinn haben sollte. Dies of'sagt er, als ein empfangenes Darlehn anzusehen. Wenn )^'doch dem Empfänger die Verwaltung aller Geschäfte des «'"genthümers übertragen gewesen, so sei jener allerdings a ,,cmit der Auftragsklage zu belangen, so wie sie gegen <J eISchuldner Statt zu haben pflegt, der seines Gläubigers «**"Schäfte geführt hat. §. 7. Ein gewisser Marias Paulus ha«für den Daphnis sich verbürgt und für seine Verbürgung e«' e 'Lohn sich bedungen; auch hatte er unter eines Andern IVai" 6sich eine bei dem Ausgange des Processes zu zahlende g e 'wisse Summe versprechen lassen 3 ). Dieser war vom Prä' 0Claudius Saturnimis in Gewährung mehrerer Früchte 4 ) ve *urtlieilt; auch hatte ihm eben dieser Saturnimis die S aCwaltergeschäfto untersagt. Er schien mir nun Bürge geW"den zu sein für die Bezahlung nach Unheil und Hecht «°gleichsam als käuflicher Uebernehmer des Processes, v °"Daphnis durch die Auftragsklage das erlangen zu wollen, ^°'jin er verurtheilt worden war. Allein die kaiserlichen l' r "'der *) haben sehr richtig rescribirt, dass er, seiner Hinten' 8wegen, gar keine Klage habe; weil er, nachdem er sich l>°[für die Bürgschaft] "ausgemacht, auf solche Weise den Proce 9käuflich übernommen hatte ''). Marcellus äussert sich BP
3) Er versprach nämlich dagegen, das ganze Judicatum, " a LInhalt, lies künftigen Urtheils, ohne Kegrcss zu bezahlen; ',der Hoffnung, dass Daphnis in ein Geringeres verurt hel■werden würde. . ,
4) Als durch jene gewisse Summe gedeckt waren. Cujaci"(F~, obs. 21) versteht majores von den doppelten Friicli'*"
die der pmnrfo erstatten niiiss; was mir nicht zum Sinuo " eGanzen zu passen scheint.
5) M. Anrelins und L. Verna. . . „
6) Ich verstehe den Fall so : Marius hat sich gegen ProviS'if.j
wegen eines gewissen Geschäfts oder Rechtsverhältnisses *''den Daphnis auf eine inibeHilmmte Summe verbürgt. -*[,diesem Geschürte wird mm Daphnis auf 1000 Thlr. I >ela ".j]\()Marios, der sich überzeugt hält, dass Daphnis nur etwa "",Thlr. zu bezahlen schuldig sei, lässt unter eines Andern M gmen diesem anbieten, gegen Bezahlung von 700 Thlr- "' >Gefahr des Processes zu übernehmen. Daphnis, der zu W erem verurtheilt zu werden fürchtet, geht dies ein. Witotgt die Verurthcilung in 1000 Thlr., oder doch in mehr700. MflrilW nmss diese bezahlen und will sie durch *'Mandatsklage von Daphnis zurückfordern. Dies wird Mj? eabgesprochen, und er kann also nicht mehr erhalten, als j 1 '100 Thlr., die Daphnis dem Dritten bezahlen inuss, weh* 6
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