264 Pandjxt. L. XVI. Tit. 3. Deposit! vel contra,
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tage oder nachher einem Mädchen, welches eigenen Rechten 9gewesen ist, dargebrachten Sachen hat der Vater [derselbci'Jübernommen; der Erbe desselben wird, damit er sie ausliefere»richtig auch mit der JXiederlegungsklage belangt werden. §• "Wer bei sich [mit der Bestimmung,] dass er ebensoviel iU 'riickgeben solle, niederlegte«, nicht versiegeltes, Geld zu eige-nein Gebrauch verwendet hat, ist nach dem Verzug auch i"Zinsen auf die Niederlegungsklage zu verurtheilen.
26. PAUL. Üb. IV. Resp. — Publia Mävia hat, als *i flzn ihrem Ehemanne reiste , einen verschlossenen Rasten " ll 'einem Kleide und Gerätschaften der Caja Seja anempföhle'»»und derselben gesagt: wenn ich wohlbehalten odergesuad [zurück]gekommeu sein werde, so wir"'du sie mir zurückerstatten, sonst * 5 ) wenn mir i**gend ein menschlicher Unfall begegnet sein soll' e »meinem Sohne, welchen ich von meinem erstenEhemanne erhalten habe. Da sie ohne ein Testamentverstorben ist, so verlange ich- [zu wissen,] wem die anempfol»"nen Sachen zurückerstattet werden müssen, dem Sohne, odetdem Ehemanne ? Paulus hat zum Bescheid gegeben: deinSohne. §. 1. Lucius Titins hat so geschrieben: Ich hab edie vorhin geschriebenen zehn tausend Deuar 6Silbers übernommen und habe sie als IViederg 6 'legres bei mir, und ich werde Alles leisten, " ngestehe es zu, und habe es versprochen, wie e soben geschrieben worden ist; und ich bin [mit dinübereingekommen, dir als Zins für jede einzeln 6Mine [und] auf jeden einzelnen Monat je vier Ob°'len zu geben, bis zur Zurückgabe des ganzen Si*"bers. Ich frage, ob Zinsen gefordert werden können? Paii"Ins hat zum Bescheid gegeben, dass der Contract, in Bezugauf welchen gefragt wird, die Grenze feines Contracts übenniedergelegtes Geld überschreite; und darum können der Heber"einkauft gemäss auch Zinsen mit der IViederleguDg-skJage g e 'fordert werden. §. 2. Titius den Semproniern seine«Grass. Ich habe von Euch ungefähr zehn Pfui» dGoldes, und zwei Schüsseln , einen versiegelte"Sack, and davon schuldet Ihr mir zehn, welcheihr bei dem Titins niedergelegt habt; ingleiche"zehn welche' [ihr] dem Trophimas [schuldet,] 1I1 'gleichen zehn und was darüber ist, aus der Rech-nung eures Vaters 4 "). Ich frage, ob aus einer Schrift
45) Im Text steht ceric; dafür ist wohl ohne Zweifel mit B a 'lo ander ceterum zu lesen.
46) Aus dieser Stelle, die wohl etwas verdorben ist, schein'»