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2 (1831)
Entstehung
Seite
258
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258 Pandkct. V. XVI. Tit. 3. Deposit* vel contra.

diese böse Absicht aus dem Contract mid der Verfolgung " erSache, und darum ist ein Erbe aufs Ganze gehalten, mehrereaber auf den Theil, auf welchen ein jeder Erbe ist. §• 2. *>"oft Geldwechsler (numulari!) Bankerott machen, so pflegt *"'erst Rücksicht auf die Niederleger s n ) genommen zu werde'*'das heisst auf diejenigen , welche Gelder niedergelegt g eua .haben , nicht aber [Gelder] bei den Geldwechslern , oder n"den Geldwechslern zusammen, oder durch- diese auf ^ ise ,nusleihten; und daher wird, wenn das Vermögen [eines Gel"'Wechslers] verkauft werden wird, vor den Vorzugsrechten n«die Niederleger Rücksicht genommen, wenn nur nicht auf o' e 'jeiiigen, welche auch nachher Zinsen erhalten haben, Rückst"genommen wird, gleich als ob sie auf die Niederlegung y CI ~ziehtet hätten. §. 3. Ingleichen fragt es sich, ob auf die Reil' e 'folge derjenigen, welche niedergelegt haben, gesehen wer« 6 »oder aber ob auf alle Niederleger zugleich Rücksicht geno" 1 'men werde? Und es ist bekannt, dass sie [alle] zugleich &"'zulassen sind; denn dies wird durch ein kaiserliches Rcscr'l'bestimmt.

8. PAPIMAN. üb. IX. Quacst. — Und dies Vorzugs-recht wird nicht nur in Bezug auf den Betrag, welcher, i^'aus dem niedergelegten Geld [herrührend,] in dem Vermag 0 'eines Wechslers (argentarii) Geld gefunden worden ist, s °"'dem in Bezug auf die ganzen Vermögensumstände des BeV<>theilers ausgeübt; und das ist wegen des nothwendigen " e 'brauch» der Wechsler um des allgemeinen Besten wjW*angenommen worden. Freilich, die Forderungen wegen " eAufwands * °), welcher notliwendig gemacht worden ist, g e "f

immer vor, denn nachdem er abgezogen worden ist, fliegt "'

Zusamnienrechnung des Vermögens zu geschehen.

9. PAUL. lib. XVII. ad Ed. — Bei der Niederleg"«^'klage muss ich, wenn wegen einer Handlung des Verslorbe» e j'gegen einen von meJireru Erben geklagt werden sollte, "'"'.Verhältniss des Erbschaftstheils klagen, wenn aber wegen 8 el "lies eigenen Verbrechens [geklagt -wird], so klage ich » ,c ..nach Verhältnis» seines [lirbschafts-}Tueils; mit Recht, "**

die Werfhschäizr/ng auf die böse Absicht bezogen wird, ^ e

che der Erbe selbst sich aufs Ganze hat zu Schulden kom 1 " 6 "lassen;

10. JULIAN. Üb. IL ex Minicio. — auch steht die & e '

39) Hier und Im folg. §. steht depositarius für deponens.

40) Sumtus causa. Eigentlich: die Sache des Aufwands; caf'steht hier wie in de« von Brisson. s. h. v. No. iL auWführten Stellen pleonastisch; in der XJebersetzung is* ^ etSinn etwas freier wiedergegeben worden.