Pandkct. L. XVI. Tit. 3. Deposit! vd contra, 249
Meister, zum Aufbewahren gegebenen Kleidungsstücke amfluide gegangen sind , so glaube ich, dass , wenn er keinen*joüu fii r j ag Aufbewahren der Kleidungsstücke erhalten hat,P j a "f die Niederlegungfsklage J gehalten ist, wenn er aberILohn] erhalten hat, aus dem Mielhconlract. §. 9. Wenneniand einen [ihm] zum Bewahren [gegebenen] Sclaven etwaeine Stampfinühle gebracht haben sollte; so glaube ich,ass, W enn ein Lohn für die Bewahrung Statt gefunden hat,R. e S en den Stainpfmüller die Miethklage Statt linde, wenn ichdiesen Sclaven , welchen er in die Stampfinühle erhielt,•^n Lohn erhielt, ich mit der Vermiethuiig|sklage] klagen|ne. Wenn aber die Dienste jenes Sclaven gegen die Be-il innig aufgerechnet wurden, so hat gleichsam eine Art vonetü- und Vermiethungs-Contract Statt gefunden; aber weil" **eld gegeben wird, so wird eine Klage mit vorgeschrie-en Worten gegeben; wenn er aber Aiclits weiter, als Nah-- gsnuttel | für den Sclaven ] leistete, und man über dieliste gar nicht übereingekommen ist , so findet die JVieder-^8'uigsklage Statt. §. 10. Bei demMieth- und Vermiethungs-■racte, und bei dein Geschäfte, aus welchem, wie wir ge-j sf " a hen, eine Klage mit vorgeschriebenen Worten zu geben' "erden die, welche den Sclaven an sich genommen haben,Woli\ für böse Absicht, als für Verschulden stehen, aberw u sie nur JVahningsmittel gaben, nur für böse Absicht."" Werden jedoch, wie P omponius sagt, auch dem'folgen,
iiü * ■ Inan 8Cwr ift'' Cu aufgesetzt Jiat, oder worüber man etwa.\t rei "£ e k°uimen sein wird, wenn wir es nur wissen, und,■j^Jttilitwag schriftlich aufgesetzt gewesen ist, so werden die,f.. ~ e den Sclaven an sich genommen hoben, wenig-stens dochin ii Absicht stehen, welche allein hei der Wiederlegimgsu l c "t kommt. §. 11. Beim Pomponiiis wird unter-'»init welcher Klage ich gegen dich verfahren kann,«ii T-. ^' c ^ ffeheten haben werde, dass du meine SacheX] , us hin bringeu mögest, damit derselbe sie aufbewahre
den «l W gr'anbt, gegen dich mit der AnftragfskJage], gegei
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er , welcher jene Sachen an sich genommen habe, mit
der 1^"'.' we,cl, er j«a a 8 7 c J derte &«»g[skla
wenn er sie aber auf deinen Namen
•A-uft r ~*i^ n0m,nen ua ' ,eI, sollte, so bist du zwar mir auf die
le &iui"r L) gehalten, jener [aber} die auf die Nieder-
a ffP ffe J' " lld diese K^ffe wirst du, mit der Auftragfs-
•er jl° n t . m . lrl Dela "gt, mir abtreten. §. «_, Wenn ich dir
"iclit a 6 -i ß ' e S' ebe " nahe > damit, wenn Titiiis die Sache* r sie D - "l eeu . olmne " naWe ^ du sie bewahren solltest, und«Ur J:*™! * n _ sicu genommen hat, so ist zu untersuchen , ob
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■cgmigg-, oder auch die Auftragsklage Stattomponius zweifelt, ich glauhe jedoch, dass