Druckschrift 
2 (1831)
Entstehung
Seite
232
Einzelbild herunterladen
 

"*H,

232 Pakbkct. L. XVI. Tit. 1. Ad Senatusconsuli. VellcJM-

uatsscbluss nicht Statt; sonst würde Niemand mit FrauenS'personen contrahiren, weil man nicht wissen kann , was s' eetwa thuu wollen;

12. Idem üb. VI. Brev. — wohl aber hat dann detSenatsschluss Statt, wenn der Gläubiger weiss, das» sie intet'cedirt. ,

13. GAJ. lib. IX. ad Ed. prov. — Zuweilen yfMeine Frau., wenn gleich sie eine fremde Verbindlichkeit über-nimmt, doch durch diesen Senatsschluss nicht unterstützt; " IKldies geschieht dann , wenn sie auf den ersten Anblick zv*' areine fremde, in der That aber ihre [ eigene ] Verbindlichkeitübernehmen sollte, wie da, wenn eine Sclavin, da wegen delFreiheit»Vertrags ein Expromissor bestellt worden war, nacüder Freilassung gerade das übernehmen sollte, was der B*"promissor etwa schuldet, oder wenn [eine Frauensperson Ieine Erbschaft gekauft haben und die Erbschaffsschuhlen ■'""sich überschreiben, oder wenn sie für ihren Bürgen intercedire"sollte. §. 1. Wegen der Pfänder des frühern Schuldners 1> 8 'der Gläubiger keine neue Klage liölhig, da die Quasi- S er "viauische, welche auch hjpothecarische genannt wird, in B"'zug auf diese [Pfänder] wirksam ist, weil es wahr ist, das»man über Pfänder übereingekommen und das [schuldige] Gel"nicht gezahlt worden ist. §. 2. Wenn eine Frau unter ein«'Bedingung oder unter einer Zeitbestimmung ( in dient ) i"Jeinen Andern intercedirt haben sollte, so ist auch, währe' 1 ''die Bedingung schwebt , dem Gläubiger, wenn er es wi'Mgegen den frühem [SchuldnerJ die Wieuerheistelluiigsk/ag' 8zu geben; denn wozu ist es gut, [den Kintritt der] Beding'» 1 "?oder Zeit zu erwarten, da der frühere Schuldner in eine" 1solchen Verhältnis» ist, das» er selbst auf jeden Fall die Kl a o e[gegen sich] annehmen muss?

14. JULI ATS. lib. XII. Digest. — Wenn eine Fra«gegen den Senatsschluss intercedirt haben sollte, so ist e *billig", dass llicht Mos gegen den alten Schuldner, sondern a« c "gegen die Bürgen desselben die Riagen wiederhergestellt \ve r 'den; denn da die Person der Fran dem Gläubiger wegen de»Senatsschlusses entzogen wird, so ist da» ganze frühere Ver-hältniss wiederherzustellen.

15. Idem lib. LI. Di'gcsl. ~ Wenn ich einer Fra"das, was ich dir schuldete, gezahlt, auch dass du die Sachegenehmigen würdest, von ihr stipiilirf, und, etwa weil du eSsieht genehmigtest, angefangen haben werde , an» der Stipu* a "»Jon zu klagen, so wird die Einrede des Senatsschlusses, wel-cher über die lufercessionen der Frauenspersonen gema cUwordeu ist, der Frau nicht nützen; denn es kau« nicht 8°angesehen werden , als weise sie eine fremde Verbindlichkeit