Panhect. L. xni. Tit. 7. Do pgnor. actione ud conlm. 127
nicht mehr vom Schuldner erlangen können, als die Schuld-summe [betrügt]. Aber wenn eine Stipulation Wegen der Zin-sen | eingegangen | worden war, und er etwa nach fünf Jahren,seitdem er den Preis für die |ihm als Pfand] verbindliche .Sache«langt hat, als Besiegter jenes | Geld] dem Käufer zurück-erstattet Imt, so kann er auch die Zinsen für die Zwischenzeitvom Schuldner fordern, weil es offenbar geworden ist, dassdim Nichts gezahlt worden sei , damit [die Sache ihm durchiatWiilnung nicht entzogen werden könne'' 1 ); aber wenn er' s Einlache geleistet hat, so wird er mit der Einrede derJ osen Absicht von der Forderung der Zinsen zurückzuweisensein, weil C1 , ,j en (; eorn ,| C ]t ,l e g Geldes, in welchem der Preisestand, welchen er vom Käufer erhallen hatte, gehabt hat.
24. TJLP. üb. XXX. ad Eil. — Es ist passend (eleganter)
*ei nur gefragt worden, ob der Gläubiger, -wenn er es vom
, lser erlangt hätte, dass er das Pfand besitze und es ent-
wahrt worden wäre, die Gegonpfandjklage] habe? Und es
"eint, als sei die Pfandverbindlichkeit beendigt und man vom
ei'traj.. abgegangen; nein, im Gegentheil, es ist eine analoge
la g'e aus dem Kauf gewährt worden , auf dieselbe Weise,
! e Wenn ihm eine Sache au Zahlungs Statt gegeben sein
•°'lte, damit ihm auf den lletrag der Schuld Genüge geschehe,
' fil ' auf soviel, als sein Interesse beträgt; auch kann der Gläu-
"h'er |J as ftecht der] Gegenrechnung haben , wenn etwa mit
Fr* I fandfklage] oder aus einem andern Grunde gegen ihn ge-
a 8* Werden wird. §. 1. Es fragt sich, ob [derjenige], wel-
J ') Der in dieser Stelle enthaltene Fall ist folgender: der Gläu-biger hatte die ihm verpfändete Sache verkauft, und dem«uuPer auf den Fall, dass die Sache entwährt worden solid',J. le Rückgabe des Kaufpreises mit Zinsen (s. v. Glück a. a.'!• Th. 14. S. 141. Anin. <Sfi.) versprochen. Die Sache wurde"im wirklich entwehrt. Der Gläubiger ist befugt, auch die
,' m Käufer dem Versprechen gemäss geleisteten Zinsen vonoer Zeit des Verkaufs an big zur Zeit der Entwehrung vom•>i'liuliluer zurückzufordern, weil ihm nichts auf den Kall der
''"twähruiig geleistet worden ist, und er doch in Folge der-selben den (Vir die verpfändete Sache erhalteneu Preis mit
•■msen hat herausgehen müssen, er also nur Nachtheil davonSchabt hat. Bei den Worten victus eam emtori restltuli sii;>-plut v. Glück a. a. O. S. 140. zu eam: duplam; da aber
n dieser Stelle ihipla nicht vorkommt, und eam nicht, wien f'i ' *' er ff , '""""'' 1 'is'''ien Coustniction geschehen mi/sste,in ' u,rz vorhergehende res bezogen werden kann (man
usste denn rem resiitucrc in einer ungewöhnlichen Bedett-,,,?i ,ff " r: ''"' Sache, <J. h. den Werth durseihen, ersetzen,innen) ( so j st w (,i ( , lim llls e - nl ungenauer Ausdrn
ruck für
anzusehen und dazu etwn pccuiiiamvretii cum iisuris zu»"Pphreii. Jeden Falls ist dies der Sinn der Stelle.