12C Pandect. L XIII. 'J'it. 7. /Ja iiigiwr. aclio/iu vd v.onlva-
mehr nocli wgrd dies bei «lern zu sogen sein, was er vermögeder Condictio» erlangt hat. Aber ob das, wag der Schuldnerselbst auf die Diebstahlklage oder die Condictio!! dem Gläubi-ger geleistet bat, in die Schuld einzurechnen sei, ■wollen W' 1 'seilen. \iw\ dass ihm das nicht zurückerstattet werden müsse)was er selbst in Folge der Diebstahlklage geleistet hat, is'auf völlig gleiche "Weise berichtet und überliefert worden, um'so sagt Papinianus im neunten Buche der Quästionen-§. 1. Dasselbe sagt Papinianus, auch wem» er aus Furch'den verpfändeten Sclaven dem Schuldner übergeben habe"sollte, 'welchen er im guten Glauben zum Pfand erhalten hall"!denn wenn er geklagt, weil es ans Furcht geschehen ist, im"das Vierfache erlangt haben sollte, so wird er Yon dem, W"*er erlaugt hat, weder Etwas zurückerstatten, noch in dieSchuld einrechnen. §. 2. Wenn ein widerrechtlicher Besitzereine Sache zum Pfand gegeben haben sollte, so steht ihm auc»wegen der Früchte die Pfandklage zu, obwohl er selbst SfcFrüchte nicht zu den seinigen machen wird; man kann uiiiii'lieh von einem widerrechtlichen Besitzer sowohl die vorbändeneu Früchte viudiciren, als auch die aufgezehrten condicirenjes wird ihm also nütze«, dass der Glaubiger im guten Glaube"Besitzer gewesen ist. §. 3. Wenn, nachdem das Pfand ver-kauft ist, der Schuldner, welcher um das Pfand bis auf Wider-ruf gebeten , oder es gepachtet hat, den Besitz nicht zurück-«rstatlen sollte, so ist er auf die Gegenklage gehalten. §. 4-Wenn der («laubiger, da er das Pfand verkaufte, da» Doppelte|auf den Fall der Futwohrungl versprochen hat, (denn das W» 1,nach dem Gebrauch geschehen,) und wegen der EutwühriiUnbelangt und verurtheilt war, ob er |dann| wohl den KegresSmit der ttegenpfundklage hat? Und man kann lagen, es lind 8t\er llegress Statt, wenn er nur ohne böse Absicht und Ver-schulden so verkauft und wie ein fleispiger Hausvater die"| Geschäft 1 geführt hat; wenn aber ein solcher Verkauf keine"Vortheil gebracht hat, sondern er um soviel verkaufte , "i"wieviel er hätte verkaufen können, auch wenn er dies (4l BDoppelte) nicht versprochen hiltte, so Labe er den Ziegress iiic»'-23. TttYPHON. lib. VUI. Visputul. — Denn er w>r J
ner iuu\ gewann 6. Oder die Forderung betrug 5. der "Wert' 1des Pfandes 10, diese erhielt er auf eben die Weise doj>]><;">
also 20, hiervon zieht er seine Forderung von 5 ab, und gl' 1 'überdies in diesem Fall, wo «las Pfand mehr we.rth war, a™die Forderung-, den Ueborsrhu.ss , a/su 5, heraus; auf dies"
Art gewinnt er 10. Kr muss also allemal von dem GeWO"'nenen das dem Schuldner Gebührende abziehen. S. HaS» ea. a. O. S. 420 f.