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2 (1831)
Entstehung
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113
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Pandect. L. XIII. Tit. 0. Commodati val contra. 113

zuschreiben, und rückwärts zu Landein, und unzeitig den Ge-brauch der geliehenen Sache hinwegzunehmen, verhindert nichtb Jos die Pflicht, sondern auch die unter Gehen und Empfangeneingegangene Verbindlichkeit; denn es wird gegenseitig einyeselnift geführt, und darum sind gegenseitig Klagen aufgestellt,damit es erhelle, dass das, was Anfangs [Sache] der Wohl-,a _t und des blossen Willens gewesen war, in gegenseitigeLeistungen und bürgerliche Riagen verwandelt werde, wie es. demjenigen geschieht, welcher angefangen hat, die Geschäfte"leg Abwesenden zu führen. Denn er wird auch nicht un-gestraft [die Geschäfte in dem Augenblick] , da sie zu Grundesehen werden, im Stich lassen, denn es hätte sie vielleichtn Anderer übernommen, wenn er nicht angefangen hätte [sieu h'Lrcn]; denn es ist [Sache] des Willens, einen Auftragj| übernehmen, der Notwendigkeit, ihn ganz auszuführen.eiin du mir daher Schreibtafeln geliehen hast, damit miru * denselben mein] Schuldner Sicherheit geben sollte, so„ ' s t du nicht recht handeln, wenn du sie ungelegen zuriiek-rderst; denn wenn du sie mir versagt hättest, so Latte ich^ Ve der [mir solche] gekauft, oder Zeugen zugezogen. Das-g K J findet Statt, wenn du mir, um ein Kinzelhaiis zu stützen," u °lzer geliehen, nachher weggezogen hast, oder auch wis-.. 'jicb. fehlerhafte geliehen Laben solltest; denn durch eine».""•«hat müssen wir unterstützt, nicht hintergaugen werden.u< * man inuss sagen, dass aus diesen Gründen auch die Ge-t nklage wirksam sei. §. 4. Vivianns hat geschrieben,. s Wenn zwei Sachen geliehen sind, richtig wegen der. '_' mit der Leihfklage] geklagt werden könne. Und diesei »e dann wahr zu sein, hat Pomponius geschrieben,j> ." n sie getrennt seien; denn derjenige, welcher z. B. einen,se wagen oder eine Sänfte verliehen hat, werde nicht

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'S' Wegen der einzelnen Theile klagen.

Ich habe

rj. e Imir von dir] geliehene Sache verloren, und für dieselbeRet Preis gegeben, nachher ist die Sache in deine Gewalt

in" 0IIUueu ; Labeo sagt, dass du auf die Gegenklage entwederzu »i ^ache abtreten, oder was du von mir erhalten hast,• •'uckgeben müsstest.ht f...®-^' l'ö. IX. ad Ell prov. — Bei g-eliehenen Sachen

H . ", r e " le solclie Beflissenheit zu stellen, wie sie gerade derjjj,,, I? te Hausvater hei seinen Sachen anwendet, so dass erWid «lie/enigen Zufälle nicht steht, welchen mau nicht

oLi 7*™ kami ' wie Ster1)efline der Sclaven, welche sichßll a SC '^■' JS1 ' CÜ< ,u "/ Verschulden desselben zutragen, Ei'n-So 6 - SlrasseurUuner oder der Feinde, Nachstellungen derVve j r j Ull)e, > Schiffbruch, Fenershmnst, Entfliehen der Sclaven,e n »cht bewacht zu werden pflegen. Was wir aber vonCo »"p. jw. civ, II. fi