Pandkct. L. XUI. Tit. 6. Commodati vel contra. 103
30. Idkm lib. II. Sentcnt. — Wenn Jemand Zweien Geldc °usti(n!rt haben sollte, dir oder dem Titius, so wird er, wenn*5 auch nach dein strengen Recht auf die eigeuthüinliche^lage 2 *) wegen des constituirten Geldes verbindlich bleibt,obgleich er dem Titius gezahlt haben sollte, gleichwohl durchc me Einrede unterstützt.
31. SCAEVOLA lib. V. Digest. — Lucius Titius, derjy5|"jWner der Sejer, ist gestorben; diese haben den Publius
*avius überredet, dass die Erbschaft ihm gehöre, und bewirkt,
ass er einen Brief an sie aufsetze, [des Inhalts,] dass er ihr
' c huldner sei, indem er sich gleichsam als Erbe seines Oheims
e tennt; und er hat auch seinem Briefe noch hinzugefügt, dass
"Sselbe Geld in seine Rechnungen gekommen ist; man hat
gefragt, ob, da an den Publius Mävius aus der Erbschaft des
'"cius Titius Nichts gekommen sei, er aus dem angeführten
c nreibeu [mit der Klage] wegen des constituirten Geldes be-
' "fft werden könne, und ob er sich der Einrede der bösen
'sieht bedienen könne? [Scävola] hat zum Bescheid ge-
', e "> dass weder eine civilrechtliche Klage deswegen, noch
er [die Klage] wegen des constituirten [Geldes,] dem gemäss,
as angeführt wurde, zustehe. Derselbe hat gefragt, ob das,
98 Namens der Zinsen aus dein obengeschriebenen Grunde
K'eben worden sei, zurückgefordert werden könne? [Scä-
°' a l hat zum Bescheid gegeben, dem gemäss, was augeführt
""de, könne es [zurückgefordert werden].
Sechster Titel.Commodati vel contra.
{Von der Keik-\Klage\ oder Gegen-[Klage].)
j 1. ULlMlb. XXVIII. ad Ed. — Der Prätor sagt: Wenn,; ">;<nd Etwas wird sollen geliehen haben, so
^«rde ich deshalb eine Klage geben. §.1. Die Aus-ging dieses Edicts ist nicht schwierig; eins ist nur zu be-
"erken, d ass aer? W elcher das Edict abgefasst hat, des Gelie-
e "eu Erwähnung gethan hat, da P a c u v i u s des Gebrau-
e "s Erwähnung gethan hat. Zwischem dem Geliehenen aber
"M dem zum Gebranch Gegebenen, sagt Labeo, sei ein so
, oss ' !r Unterschied, wie gross er zwischen der Gattung und
?', Art [««]'; den- ~- ,: - 1 ...... 3 - -— *~ ------- ,: - 1 -~ c - 1 '°
«icht
auch
' P.: , n ' auf die Klage, welche aus dein ursprünglichen Ge-schalt wegen der (fetzt constituirten) Schuld zustand, nichtauf die Klage wegen des constituirten Geldes. S. v. Glücka - a. O. 8. 389. Amn. 93.