Pamokct. L. XII. Tit. 6. Do co/idiaioiic indebiti
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44. Ibjjm m.Xty. ad Plaut. — Es findet keine Züriick-■mJeruiig ^yidlnin" Statt, welcher das Seinige zurückerhalten«at, wenngleich von einem Andern, als dem wahren ScLuldiier,gezahlt worden ist.
45. JAVOLEN. IIb. II. e.v Plaut. — Wenn derjenige,Welcher eine Erbschaft verkauft und dem Käufer übergebenhat, das, was ibm der Verstorbene geschuldet hatte, nicht zu-rückbehalten hat, bo wird er es zurückfordern können, Weilm «n das über [den Betrag] der Schuld Gezahlte vermittelst dervjondiction richtig zurückerhalten wird.
46. Idem üb. IV. ex Plaut. — Wer Im Namen des Er-"°n nicht geschuldete Legate von den Geldern des Erben selbstgezahlt hat, kann sie zwar selbst nicht zurückfordern, aberWem» er ohne Wissen des Erben die Gelder desselben über-geben hat, so wird der Eigen thümer, sagt er, sie richtig vin-d'ciren. Dasselbe Verhältniss findet bei körperlichen s0 ) SachenSlatt.
47. CELSÜS Hb. VI. JMgcstor. — Du hast nichtgeschul-detes Geld aus Irrthum versprochen, dasselbe hat der, welcher«ich für dich verbürgt hatte, gezahlt; ich glaube, dass, wenn°er Bürge in deinem Kamen gezahlt hat, du dem Bürgen, der"tipulalor dir verbindlich sein werde, auch ist nicht darauf zuWarten, dass du es genehmigest, weil es so angesehen werdenMim , als habest du gerade das aufgetragen, dass in deinemNamen gezahlt werden sollte; dass aber, wenn der Bürge inSe inem Namen gezahlt hat, was er nicht schuldete , er selbstv °m Stipulator zurückfordern könne, weil er nach Völkerrecht'"chtgeschuldetes Geld gezahlt hat; um wieviel weniger er"her von dem, welchem er gezahlt hat, wird erlangen können,aas Wird er von dir durch die Auftragsklage erlangen, wenn0l * mir aus Irrthuin den Fordernden durch eine Einrede nichtau gewiesen hat.
48. Idem lib. VI. Digcslor. — Wer versprochen hat,dass er, wenn Etwas von ihm gethan worden, oder, wenn•^twas geschehen sein sollte, Zehn geben [wolle], wird, wenner » bevor das geschehen ist, was er versprochen hat, gegebenhaben sollte, nicht gethan zu haben scheinen, was er verspro-chen hat; und darum kann er zurückfordern.
86) Die körperlichen Sachen werden darum den Geldern, wel-che doch im wörtlichen Sinne auch körperliche Sachen sind,entgegengesetzt, weil eino Quantität körperlicher Sachen in-sofern zu den unkörperlicheii gerechnet wird, weil vor derLeistung die einzelnen Individuen noch nicht bestimmt, undalso nur gedacht, nicht sinnlich wahrgenommen werden kön-nen. S. Miililonbrucli Docir. Pamd. $. 6t, not. 2.