Druckschrift 
2 (1831)
Entstehung
Seite
71
Einzelbild herunterladen
 

Pamokct. L. XII. Tit. 6. Do co/idiaioiic indebiti

71

44. Ibjjm m.Xty. ad Plaut. Es findet keine Züriick-mJeruiig ^yidlnin" Statt, welcher das Seinige zurückerhalten«at, wenngleich von einem Andern, als dem wahren ScLuldiier,gezahlt worden ist.

45. JAVOLEN. IIb. II. e.v Plaut. Wenn derjenige,Welcher eine Erbschaft verkauft und dem Käufer übergebenhat, das, was ibm der Verstorbene geschuldet hatte, nicht zu-rückbehalten hat, bo wird er es zurückfordern können, Weilm «n das über [den Betrag] der Schuld Gezahlte vermittelst dervjondiction richtig zurückerhalten wird.

46. Idem üb. IV. ex Plaut. Wer Im Namen des Er-"°n nicht geschuldete Legate von den Geldern des Erben selbstgezahlt hat, kann sie zwar selbst nicht zurückfordern, aberWem» er ohne Wissen des Erben die Gelder desselben über-geben hat, so wird der Eigen thümer, sagt er, sie richtig vin-d'ciren. Dasselbe Verhältniss findet bei körperlichen s0 ) SachenSlatt.

47. CELSÜS Hb. VI. JMgcstor. Du hast nichtgeschul-detes Geld aus Irrthum versprochen, dasselbe hat der, welcher«ich für dich verbürgt hatte, gezahlt; ich glaube, dass, wenn°er Bürge in deinem Kamen gezahlt hat, du dem Bürgen, der"tipulalor dir verbindlich sein werde, auch ist nicht darauf zuWarten, dass du es genehmigest, weil es so angesehen werdenMim , als habest du gerade das aufgetragen, dass in deinemNamen gezahlt werden sollte; dass aber, wenn der Bürge inSe inem Namen gezahlt hat, was er nicht schuldete , er selbstv °m Stipulator zurückfordern könne, weil er nach Völkerrecht'"chtgeschuldetes Geld gezahlt hat; um wieviel weniger er"her von dem, welchem er gezahlt hat, wird erlangen können,aas Wird er von dir durch die Auftragsklage erlangen, wenn0l * mir aus Irrthuin den Fordernden durch eine Einrede nichtau gewiesen hat.

48. Idem lib. VI. Digcslor. Wer versprochen hat,dass er, wenn Etwas von ihm gethan worden, oder, wenn^twas geschehen sein sollte, Zehn geben [wolle], wird, wenner » bevor das geschehen ist, was er versprochen hat, gegebenhaben sollte, nicht gethan zu haben scheinen, was er verspro-chen hat; und darum kann er zurückfordern.

86) Die körperlichen Sachen werden darum den Geldern, wel-che doch im wörtlichen Sinne auch körperliche Sachen sind,entgegengesetzt, weil eino Quantität körperlicher Sachen in-sofern zu den unkörperlicheii gerechnet wird, weil vor derLeistung die einzelnen Individuen noch nicht bestimmt, undalso nur gedacht, nicht sinnlich wahrgenommen werden kön-nen. S. Miililonbrucli Docir. Pamd. $. 6t, not. 2.