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Pandkct. L. XII. Tit. C. De condlctlanc indebiti.
np i' oolion g T h nllhaftignii , und darum wird man Alles, w isvon diesen gesagt worden ist, auch auf sie übertragen könueiij
21. PAUL. lib. III. Quatftion. — Freilich wenn du zvfflSchuldner nicht desselben Geldes, sondern einer andern Vefbiudlichkeit bestellt haben solltest, z.B. des Stichus, oder de>Pamphilus, und zugleich zwei gegeben sein sollten , oder ei"Oberkleid, oder tausend Denare, so wird mau nicht dasselbebei der Zuriickfordenmg sagen können, dass sie Tkeilc zurück'fordern, weil sie vom Anfang an auch nicht so haben zahlenkönnen. Daher findet in diesem Falle die Wahl des Glaubt'gers Statt, wem er leisten will, so dass die Zurückfordern«!!des Andern verhindert werde.
22. POMPOJY. lib. XXII. ad Sabin. — Aber auch wen»ich glauben sollte, dass ich dir oder dem Titius versprochenhabe, da entweder keins von beiden geschehen ist, oder di<Person des Titius nicht in die Stipulation aufgenommen wofden ist, und dem Titius gezahlt haben werde, so werde fc»vom Titius zurückfordern köunen. §. 1. Da ich den FusssimShätte aasnehmen sollen, habe ich das Grundstück aus Irrlhin 11als ein [von Dienstbarkeiten] freies übergeben; ich werde |ni>'der Gondictioiij des unbestimmten coudiciren, damit mir de'Fusssleig gestattet werde.
23. ULP. lib. XLI1I. ad Sabin. — Auf eine feine Weis«untersucht Poinponius: wenn Jemand verumthen sollte, daJein Vergleich entweder von dem, dessen Erbe er ist, oder vo»dem, welcher [sein] Geschäftsbesorger ist, geschlossen sei, u»' 1gleichsam in Folge des Vergleichs gegeben haben sollte, de'doch nicht geschlossen ist, ob [dann] die Zurückforderung Stat'finde? Und er sagt, es könne zurückgefordert werden, defles ist aus einem falschen Grunde gegeben worden. Dasselbeglaube ich, ist zu sagen, auch wenn der Vergleich nicht et'folgt ist, um desseu willen gegeben worden ist. Aber aiic' 1wenn der Vergleich wieder aufgelöst sein sollte, wird dasselb«zu sagen sein. §. 1. Wenn Jemand, nachdem über die SacHerkannt worden ist, sich verglichen und gezahlt haben sollt«)so wird er deshalb zurückfordern können, weil es beliebt ha')dass der Vergleich nichtig sei. Dies nämlich hat der Kaise'An tonin us mit seinem höchstseligen Vater 69 ) rescribirt; «*kann jedoch das, was wegen eines solchen Vergleichs gegebe 1 'worden ist, zurückgehalten uwi[ auf den Fall des Erkenntnisse*abgerechnet werden. Wie also, wenn appellirt oder gertmdas ungewiss sein sollte, ob erkannt sei, oder ob das Urlh<"'gelte? Es ist mehr [dafür], dass der Vergleich Kraft habedann nämlich muss man glauben , dass dio Reseriptc St»'
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09) Scptimius Scverus; s. oben.