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Pandecx. L. XII. Tit. 6. De condkl'iom: indebiti.
14. POMPON. Mb. XXI. ad Sabin. — denn das ist na<*dem Nalurrecht billig', dass INIiemand mit dem Schaden eiu*Andern reicLer werde.
15. PAUL. Üb. X. ad Sabin. — Die Condictio« des nicl»''schuldet Gezahlten ist natnrrechtlich ü( '); und darum komi" 1auch das, was der gezahlten Sache angewachsen ist, in |deiBereich] der Condiction, z. B. eine Leibesfrucht, die von ein« 1Sclavin geboren worden ist, oder was durch Anspülung Linz 11 'gekommen ist; ja auch die Früchte, welche der, dein gezak'worden ist, im guten Glauben gezogen hat, werden in de(Bereich der Condiction kommen. §. 1. Aber auch, wen*fremde Gelder gegeben sein sollten, wird die Condiction z"stehen, damit wenigstens der Besitz derselben zurückgegeböwerde, auf dieselbe Weise, auf welche ich condiciren würd*wenn ich, fälschlich glaubend, dass ich dir den Besitz irge«'einer Sache schulde, [sie. dir] übergeben hätte. Aber auch wei*ich den Besitz zu dein deinigen gemacht hätte" 7 ), so da*er dir wegen der Ersitzung während langer Zeit nicht entB*gen werden {tivocari) kann, so würde ich auch dann rieh"!gegen dich vermittelst der IMichtschuldscondiction klagen. §. °Aber auch wenn der Niessbrauch an der geleisteten Sack'einem Andern gehören (a/ienns) sollte, so werde ich | siJmit Abzug des Niessbrauchs, von dir condiciren.
IG. POMPON. lib. XV. ad Sabin. — Wenn etwas u»ter einer Bedingung Geschuldetes aus Irrthum gezahlt word«'ist, so w'ird es zwar, während die Bedingung schwebt, z*riickgcfordei't; wenn aber die Bedingung eintritt, so kann *nicht zurückgefordert werden. §. 1. Was aber unter eiuflungewissen Termin geschuldet wird 08 ), wird, wenn der T«'iniu eintritt, nicht zurückgefordert,
6b) In den Fällen nämlich, wo die Condiction aus einem Uab4ohne Grund des Empfängers entsteht, beruht sie ihrem Grün»nach auf dem jus naturale, insofern es dem 6oho et tic'/"'zuwider ist, Etwas zu behalten, was eigentlich einem Andeflgehört, ihrem positiven Charakter nach aber gehört sie dwstrengen Rechte an, ist also eine actio strieli juris. S. Gai |ra. a. O. S. 36 — 40. Zimmern a. a. O. Bd. 3. §. 61. nr. J
67) Fecisscs statt fecissem ist eine auch durch die "Bmtilica 1> C ;stätigte, sehr wahrscheinliche Conjectur, welche iiamentbjjvan de Water vertheidigt hat. H. v. Glück a.a.O.S. 1 J>Anm. 16.
68) (Juod autetn sub incerln die etc. Die Partikel autem D*zeichnet hier nicht einen Gegensatz, sondern einen Uehergo'Vetwa soviel als porro. Denn ein in jeder Hinsicht ungevi'jfser Anfangstermin, von welchem hier die Kedc ist, S* < *[einer aufschiebenden Bedingung- gleich, da hingegen ein >''in der Rücksicht, wenn er eintreten werde, Ungewisser *'fangsteruiin, von welchem die folgende L. ein Beispiel £'*
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