54- Pandect. L. XII. Tit. 5. De condiciione ob turpem <•<■/ et/ü
Proculus zum Bescheid gegeben, dass, möcLte er mm an-gegeben haben oder nicht, die Zurückfordening jenes GeldesStatt finden würde.
6. UJLP. üb. XVIII. ad Sabin. — Immerwährend hutSabinus die Meinung der Alten 6 ") gebilligt, die da glaub-ten , dass das, was aus einem unrechtmässigen Gnmde beiJemandem sich befinde, condicirt werden könne; und dieserMeinung ist auch Celsus.
7. POMPON. Üb. XXII. ad Sabin. — Es ist bekannt,das3 in Folge einer solchen Stipulation , welche durch Gewalterpresst worden war, die Zurückfordening, wenn das Geldeingefordert worden wäre, Statt finde.
8. PAUL. lib. III. Quaestion. — Wenn du dem Titius[Etwas] wegen eines schändlichen Grundes versprochen habe»«tolltest, so kannst du, obwohl du ihn, wenn er fordern sollte,durch die Einrede der bösen Absicht oder auf das Geschehenezurückweisen kannst, gleichwohl, wenn du bezahlt haben spll'test, nicht zurückfordern, weil, nachdem der nächste Grund,[nämlich] die Stipulation, da sie wegen der Einrede wirkungs-los war, aufgehoben worden ist, der frühere Grund, d.h. dieSchändlichkeit, übrig geblieben war 01 ). Ferner aber, wennder Grund sowohl [auf Seiten] des Gebers, als des Empf an*gers schändlich sei, so sei der Besitzer der vorzüglichere, unddarum falle die Zurückforderuiig weg, obgleich in Folge derStipulation gezahlt worden ist.
9. Idkm lib. V. ad Plaut. — Wenn ich dir Kleidungs-stücke zum Gebrauch geliehen haben werde 6a ), nachher |ihren]Werth, damit ich sie zurückerhielte, gegeben hätte, so hat mm'zum Bescheid gegeben, dass ich richtig mit der Condiction kla-gen würde; denn obwohl wegen einer Sache gegeben worden,und die Gegenleistung erfolgt ist, so ist doch schändlich f;c»;e'beu worden. §. 1. Wenn du Geld empfangen haben solltest»damit du eine dir vermiethete, oder von dir verkaufte, oder [dir]übertragene (mandalam) Sache zurückgeben mochtest, so werdeich gegen dich [die Klage] aus dem Miethrontract, oder den'Verkauf, oder die Auftragsklage haben; wenn ich dir abefGeld gegeben haben sollte, damit du das, was du aus einen'
60) 8. Bd. I. S. 351. Anm. 4.
61) D. h. der nächste Grund der Verbindlichkeit war die Stint«'lation; sie wurde wc^en der Einrede wirkungslos, eigentlichkonnte also das Gezahlt«! zurückgefordert werden ; allein eüblieb ein anderer Grund, aus welchem dies nicht geschehe 1 'konnte, nämlich, weil es turpiler datum war.
C2) Commcdavero; diese Lesart scheint der des Textes: corf'mmduw.ro, hei so leicht möglicher Verwechslung, vorzuzi""hen zu sein.