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2 (1831)
Entstehung
Seite
52
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52 Pandect. L. XII. Tit. 5. De coiulictioiui ob turpem vcl etc.

Fünfter Titel.De condictionc ob turpem vcl injustam causam»(Von der Condictio» wegen eines schändlichen oder unrecht'massigen Grundes ••)"■i. PAUL. Hb. X. ml Sabin. — Alks, -was gegebenwird, wird entweder wegen einer Sache oder wegen einesGrundes"' 7 ); und [zwar] entweder wegen einer schändlichenoder ehrbaren Sache; wegen einer schändlichen aber entwederso, dass eine Schändlichkeit des Gebers, nicht des Empfängers,oder so, dass [eine Schändlichkeit] nur des Empfängers, nichtauch des Gebers, oder (so dass eine Schändlichkeit] Beidervorhanden ist. §. 1. Was also wegen einer ehrbaren Sachegegeben worden ist, kann dann zurückgefordert werden, wenndie Sache, wegen welcher es gegeben worden ist, nicht er-folgt ist. §. 2. Wenn aber der Grund des Empfängers einschändlicher gewesen sein sollte, so kann man, auch wenn dieSache nicht erfolgt ist, zurückfordern.

2. ULP. lib. XXVI. ad Ed. — Zum Beispiel, ich habedir [Etwas] gegeben, damit du nicht einen Tempelraub, damitdu nicht einen Diebstahl verüben, damit du nicht einen IM eil'sehen tödten mögest; und in diesem Falle, wenn ich dir |l£l"\vas| gegeben haben werde, damit du nicht einen Mensche«tödten mögest, schreibt Julianus, könne condicirt weide«.§. 1. Ingleichen wenn ich dir [Etwas] gegeben haben werde,damit du mir eine bei dir niedergelegte Sache zurückgebe"mögest, oder damit du eine Urkunde mir zurückgeben mö'cb"test. §. 2. Aber wenn ich dir gegeben habe, damit der Rieh'ter zu meinen Gunsten in einer guten Rechtssache erkenne"möchte, so hat man zwar berichtet, dass die Condiction Sta''finde; aber auch dieser (der Geber) begeht ein Verbrechen, etscheint nämlich den Richter zu bestechen; und nicht ebeHlängst hat unser Kaiser 5S ) constituirt, dass er den Proces*verliere.

50) Der Unterschied zwischen turpis und inJutta causa ist der,dass jene einen erst künftig auszuführenden Schändlich«*Zweck, zu welchem Ktwas gegeben wird, diese aber eine"bereits vorhandenen rechtswidrigen Grund, aus welchen 1Jemand Ktwas erlangt hat, bedeutet. Causa hat hier also djgBedeutung von Zweck oder Grund. S. v- Glück a. a. 0'Th. 13. H. 50 ff.

57) Auf ob rem, ..., auf ob causam. In diesem Gegensätze i<"„causa dasjenige, was in Hinsicht einer schon geschehen* 1Leistung, res aber, was in Beziehung anfeine künftige 0'"genleistung gegeben worden ist." So v. Glück a. a. 0'S. 10. Anin. 24.

58) Anton. Caracalla; s. Bd. I. S. 372. Anm. St. und L. »jC. de poena jud. q. male jud. 7. 49. Da Ulpianus niel"