Druckschrift 
2 (1831)
Entstehung
Seite
46
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46 Pandect. L. X!t. Tit. 4. />« condkt. cau.su data, causa etc-

ihn gegeben, oder er Reibst gegeben Iiat, da er scliou frei ge-worden war, so werden sie | Eigenlhum] des Empfängers wer-den. §. <>. Obgleitb es einem bedingt Freigelassenen erlaub'ist, auch vom Sondergut zu geben, um die Bedingung zu er*füllen, so kann doch der Erbe, wenn er die Gelder |sich] er»haiton will, ihm, Lvom Sondergut] zu geben, verbieten; dannna'mlich wird es gesell eben, dass auch der bedingt Freigelas-sene zur Freiheit gelange, gleich als ob die Bedingung erfüll'Ware, welcher zu gehorchen er abgehalten worden ist; iiuddie Gelder werden nicht verloren gehen, gondern der, welche*sie nach des Testators "Willen bat erhalten sollen, kann gegenden Erben mit einer Klage auf das Geschehene klagen , an'dass dein Testator gehorcht werde.

4. In km lib. XXXIX. od Ed. — Wenn Jemand seinemSchuldner [die SchuldJ durch Acceptilation erlassen haben sollt«',indem man übereinkam, dass er einen Expromissor '''•') bestel-len sollte, und jener nicht bestellen sollte, so kann mau sagen,dass man von dem condirfren könne, welcher durch die Accep*tilaliou befreit worden ist.

5. Iiikm lib. II. Disput. — Wenn du darum Geld empfan-gen haben solltest, damit du nach Captin gehest, nachher, dadu zum Reisen bereit warst, dir die Zeit- und Gesundheit»'Umstände zum Hindernis* gewesen sein sollten, dass du nich'reistest, so ist zu untersuchen, oh [das Geld| condicirl werdenkönne. Und da es nicht au dir gelegen hat, so kann mansagen, dass die Zurückfnrdei nag wegfalle; aber da es dcinjwelcher gegeben hat, erlaubt ist, es zu bereuen, so wird ollll*Zweifel das, was gegeben worden ist, zurückgefordert wer-den, wenn es nicht etwa dein Interesse gewesen sein sollte,dass du das Geld wegen dieser Gegenleistung [lieber] nichtempfangen haben möchtest; denn wenn sich die Sache so ver-hallen sollte, dass du, obgleich du noch nicht abgereist bist)die Sache doch so eingerichtet hast, dass du nothweudlg reisenlnussi, oder |wenn| <iu Ausgaben, welche Bttin Reisen not!»*wendig waren , schon gemacht hast , so dass es offenbar is(,dass du vielleicht mehr, als du empfangen hast, ausgegebenhast, so wird die Condictio!! wc;lallen ; aber wenn wenigefausgegeben sein sollte , so wird die Condictio!! Statt haben,80 jedoch, dass dir wegen dessen, was du ausgegeben hasl,Schadloshaltuiig geleistet wird. §. i. Wenn Jemand einenSclaveu irgend Einem so übergeben haben sollte, damit er voi'demselben innerhalb einer bestimmten Zeit freigelassen werdensollte, so steht, wenn es der, welcher |<!en Sclnvetl] übergebenhat, bereut, uud darüber den [Andern] in tvenntniss gesetzt

52) S. Ild. I. S. 441. Anm. «.