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44 Pandkct. L. XII. Tit. 4. De condicl- causa data, causa cic-
aus der •väterlichen Gewalt entlassen oder ein Sclav freigelas-sen werden sollte, oder mau von einem Streit zurücktretensolle, so fällt, wenn die Gegenleistung erfolgt ist, die Zurück-forderuug weg. §. 1. Wenn ich dir, um einer [in einem Testa-ment auferlegten| Bedingung zu gehorchen, Zehn gegeben, bald[aber] die Erbschaft oder das Legat abgelehnt haben werde,so kann ich condiciren;
2. HOMOGENIAN. lib. II. Juris Jipi/om. — aber auchwenn das Testament ohne eine schlechte Handlung desjenigen,welcher gegeben hat, als ein falsches oder pflichtwidriges er-klärt werden sollte, so werden die Zehn, als wenn die Gegen-leistung nicht erfolgt sei, zurückgefordert werden.
3. ULP. üb. XXVI. a'd Ed. — Ich habe dir Geld gege-ben, damit nicht zum Richter gegangen würde; ich habe mich|dadurch] gleichsam verglichen; kann ich wohl condiciren, wennmir keine Sicherheit gegeben werden sollte, dass nicht zun»Richter gegangen werde? Und es ist wahr, dass es ein grösserUnterschied sei , ob ich blos deswegen gegeben habe , damitnicht gegangen werde, oder damit mir auch versprochen werde,dass nicht gegangen werde; wenn deswegen, damit auch ver-sprochen werde, so wird condicirt werden können, Wenn nichtversprochen werden sollte; wenn, damit nicht gegangen werde,s<i fällt die Condiction, so lange nicht gegangen wird, weg.§. i. Dasselbe wird Statt finden, auch wenn ich dir gegebenhüben werde, damit du den Slirhus nicht freilassen sollest,denn der oben geschriebenen Unterscheidung gemäss wird dieZufuckfordorang entweder zuzulassen oder einzuhalten sein.§. 'X. Aber wenn ich dir gegeben habeu werde, damit du denStichus freilasset» sollest, so kann ich condiciren, wenn du esnicht thust; oder wenn es mich reuen sollte, kann ich condi-ciren. §. 3. Wie, wenn ich so gegeben habe, damit du inner-halb ei/ier bestimmten Zeit freilassen sollest? Wenn die Zeitnoch nicht vorübergegangen ist, so wird die Zurückfordcruiigeinzuhalten sein, ausser wenn es [mich] reuen sollte; wen»sie aber vorübergegangen ist, so wird condicirt werden können.Aber wenn Stichus verstorben ist, kann [dann] wohl das, \v» Bgegeben worden ist, zurückgefordert werden 1 Proculus sagt,daSS, wenn er nach der Zeit, wo er hat freigelassen werdenkönnen, verstorben sein sollte, die Zurückforderung Statt finde;WO nicht, wegfalle. §. 4. Ja sogar auch, wenn ich dir nicht»gegeben habe, damit du freilassen solltest, es jedoch für gulbefanden war, dass ich geben sollte, so stehe auf der ander»
entsprechendes Wort finden; doch scheinen die auch von
v. Glück gebrauchten Ausdrücke: Leistung von der ein«"
und Gegenleistung von der andern Seite, am nächsten tMkommen.
§.