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2 (1831)
Entstehung
Seite
43
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Panokct. L. XU. Tit. 4. üa comlici. causa data, causa etc. 43

sollte, verurilieilt werden müsse2 Ich habe zum Bescheidg'e^ob eil: es ist sacht billig, dnss der streitige Gegenstand nachseinem Preise, das heisst, soviel die Sache werth ist, geschätztWerde, da sowohl der Ungehorsam zu bestrafen ist, als auchder Werth der Sache vielmehr nach dem Ermessen des Eigen-thiimers zu bestimmen ist, indem dem Kläger die Freiheit,eidlich zu würdern, zugestanden worden ist.

9. JAVOLEN. lib. XV. e.r Cassio. — Wenn mit derDiebstahls | klage] geklagt wird, so muss so geschworen wer-den: die Sache sei, als der Diebstahl verübt worden sei, soviel werth gewesen, nicht [aber] hinzugefügt werden: so viel,° d e r mehr, weil, wenn die Sache mehr werth ist, sie jeden*alls so viel werth ist,

10. CALLISTK. lib. I. Quae.st. — Bei Urkunden, wel-che Jemand nicht ausliefert, wird das dem Kläger erlaubt, eid-lich zu wünlern, wie gross sein Interesse ist, dass sie herbei-g , eb rac ] lt werden, fl0 j /13S ,i ( . r Beklagte in soviel vcrurtheiltw 'rd; und das hat auch der höchslselige Com modus rescribirt.

11. PAUL, lib. III. liespons. — Es pfleg« nicht leichtWegen des Meineids desjenigen, welcher in Folge rechtlicherJVothwendigkeil, den Würderungseid geschworen hat, Unlcr-Wohjujg angestellt zu werden.

Vierter Titel.

Tic condict ionc causa data, causa non secuta.

(f'on der Vondiction, wenn eine. Leistung gescheiten', die Oegen-leisfung nicht erfolgt ist ■'• ').

1. ULP. üb. XXVI. ad lud. — Wenn wegen einer nicht««ehrbaren Sache Geld gegeben sein sollte , damit ein Sohn

■>l) Nachdem im ersten Titel dieses Buchs unter Andern von«ler condictio , namentlich si crrlum pelelnr im Allgemeinen,und von einigen ihrer Kntslehungsgi-iinile, vorzüglich von derAuszahlung von Geld, im Besondeni gehandelt worden ist,folgt nun vom vierteil Titel dieses his zum zweiten Titel <lesfolgenden Budll eine Aufzählung mehrerer Fälle, in welchendie condictio nach ihren Knlslehiiugsgründcii benannt wird,«nid zwar nach solchen Knlslehungsgriindeii, welche alle (mitAusnahme des letzten; ex lege) unter dein von Gans ein-geführten Namen Haben ohne (".rund zusaminengefasslWerden Kannen. l) or erste Fall nun ist die conti, causa data,causa, non secuta. Das Wort causa hat hier den Begriff, dass''s nicht Mos den Zweck, zu welchem Etwas gegeben wird,sondern auch das, was gegeben wird und dagegen geleistetWerden soll, sei es nun eine .Sache oder eine positive odernegative Handlung, bezeichnet s. v. t.lürk a. a. O. Th. 13.£•10. F. A. Schilling Bemerk, üb. Bern. Rfcfaiagescfa.8 - 'i'U. Schwerlich wird man also im Deutschen ein ganz