38 Pandect. L. XII. Tit. 2. J)e juvcjurwulo th>a ro/u/it. cic.
Klage einzulassen, sind anrli nicht 7.11 nölhigen, zu schwören,wie <lie Proviiicialgesnudlen 4J ).
SS. ULP. lib. XXVII. ad Ed. — Wenn der Klägerblos über das constituirle Geld den Kid antrafen und der, I5e-klagte geschworen haben sollte, so wird [die** - ] sieh der Kin-rede bedienen, wenn er wegen des constituirien [Geldes] belangtwerden sollte; aber wenn er wc;m des Capitata, das heisst,wegen der frühem Verbindlichkeit belangt werden sollte, sowird die Kinrede wegfallen, wenn er nicht auch wegen dieserauf ihn Antrag des Gegners geschworen haben sollte.
37. lotM lib. XXXIII. ad Ed. — Wenn der Kid vondemjenigen, welcher [ihn] angetragen hat, nicht erlassen seinsollte, aber [von ihm] nicht für tief iibrde geschworen wird, soist es folgerichtig, dass ihm die Klage versagt werden müsse;denn er mag es sich zurechnen, da er zum Antrag des Eidesgeschritten ist, und nicht vorher für Gefährde geschworen hat,so dass er einem Krlassenden ähnlich ist.
88. PAUL. lib. XXXVII. ad Ed. — Es ist [ein Zei-chen] olfenbaren Schimpfes und Geständnisses, weder schwören,noch den Kid zurückschieben wollen.
39. JULIAN, lib. X. Digest. — Wenn Jemand mit sei-nem Schuldner verabredet haben sollte, dass das [schuldige](»cid von demselben nicht gefordert werden sollte, wenn ergeschworen hätte, dass er nicht auf das Capitolinnt gestiegensei, oder irgend etwas Anderes gelhnn oder nicht gethall habe,und der geschworen haben sollle, so wird sowohl die Kinrededes Kides gegeben werden müssen, als auch das schon Gezahltezurückgefordert werden können ; denn es ist eine rechtmässigeUebereinknnfl, wenn irgend eine Sache auf die Bedingung desKides gestellt worden sein sollte.
40. IdVM lib. XIII. liierst. — Ein vom Schuldner gefor-derter Kid bewirkt, dass das Pfand befreit werde; es ist diesnämlich der Acce|>tilalion älinlicli, verschallt wenigstens eineimmerwährend« Kinrede. Daher inuss auch der die Strafe for-dernde Gläubiger mit der Kinrede zurückgewiesen Werden, unddas Gezahlte kann zurückgefordert werden , da nämlich nacheingetretenem Kid von Jeder Streitigkeit zurückgetreten wird.
41. POMPON. lib. sing. Regul. — Labeo hat mm Be-scheid gegeben, dass auch einem Abwesenden und |davon|nichts Wissenden der Kid geschenkt werden könne; aber auchdurch einen Brief kann der Kid geschenkt werden.
4?) Diese nämlich hallen das JMS viiocoikI! ihmniw , d. h. dasJSeclit, an einem andern Orte, als in ihrer l|eim;ith, gegen sieangestellte Klagen abzuweisen, und zu verlangen, dass <lie-»elben in ihre» HeiniHlh gegen sie angestellt werden sulllen.