Pandkct. L. XU. Til. 1. De rebus crediiis, $i certum etc. 7
§. 2. Es ist aber [dieser Gontract] daher mului dalio benanntAvorden, weil de mco luum (aus dein Meinigen das Deinige)Wird; und darum entsteht, wenn es nicht das Deinige werdensollte, die Verbindlichkeit [des DarlehnsJ nicht. §.3. Das An-vertrauen unterscheidet sich also vom Darlchn, wie die Gat-tung von der Art; denn das Anvertrauen besteht auch '') inandern, als in den Sachen, welche nach Gewicht, Zahl, Maasszusammengefasst werden; wie, wenn wir dieselbe Sache zu-rückbekommen werden, es ein Anvertrauen ist. Ingleichenkann ein Darlehn nicht bestehen, wenn nicht Geld dabei gege-ben wird (pro/lcisca/iir), ein Anvertrauen aber zuweilen, auchwenn nichts gegeben wird, wie wenu nach Eingehung der Ehe eineMitgift versprochen werden sollte. •§. 4. Beim Geben einesDarlebns inuss der Geber Eigenthiimer sein, auch steht [dem]nichts entgegen, dnss ein Iluiissolm oder Sclave, wenn sie zumSondergut gehörige Gelder geben, verbindlich machen ; das istnämlich eben so, als wenn du mit meinem Willen [Jemandem]Gekl geben solltest, denn mir wird eine Klage erworben, ob-gleich es nicht meine Gelder gewesen sind. §. 5. Auch durchWorte begründen wir ein üarlehn (credimus), wenu eine zurHervorbringnng einer Verbindlichkeit [geeignete] Handlung da-bei vorgekommen ist, wie eine Stipulation.
:$. POMPQR. Üb. XXVII. ad Sabin. — Wenn wirEtwas als Darlehn gegeben haben sollten, so ist es, wenn wirmich nicht ausgemacht haben, dass uns etwas eben so Guteswiedergegeben werden sollte, dein Schuldner [doch] nicht er-laubt, eine schlechtere Sache, obgleich sie aus derselben Gat-tung sein sollte, wiederzugeben, wie jungen Wert für alten;denn beim Gontrahiren ist das, was beabsichtigt wird, für aus-gemacht zu hallen; das aber wird als beabsichtigt angesehen,dura [Etwas] von derselben Gattung und derselben Güte gelei-stet werde, von welcher es gegeben worden ist.
4. ULI', lib. XXXIV. ad .Sabin. — Wenn Jemand we-der eine Veranlassung, noch den Vorsatz, auf Zinsen auszulei-hen, gehabt haben sollte, und du, um Grundstücke zn kaufen,Geld als Darlchn gewünscht haben, jedoch nicht eher, als bisdu |die Grundstücke] gekauft hättest, als Darlehn aufzunehmenWillens gewesen sein solltest, und nun der Gläubiger, weiler vielleicht in die Notwendigkeit versetzt war, zu verreisen,bei dir eben diese Geldsumme) niedergelegt haben sollte, da-mit du, sobald du gekauft hättest, Namens eines Darlchns ver-buchtet wärest, so stellt dieses Niedergelegte auf die Gefahr
6) Ks ist nothwendig, mit Kalo an der hier rliam einzuschie-ben , sonst würde der unrichtige Sinn entstehen, als ob eincreditum nicht in sog. fungibilen Sachen bestehen könnte.