6 Pandject. L. XII. Tit. 1. Da rebus credtißt, »i cerium etc.
der Priilor viele anf verschiedenartige Contracte sich beziehendeRechte unter diesem Titel zusammengestellt hat, darum hat erden Titel: von anvertraxiten Sachen vorausgeschickt; erumfasst nämlich alle Contracte, welche wir, fremder Redlich-keit vertrauend, eingehen ; denn wie C e 1 s u s im ersten Rucheder Quästionen sagt, der Ausdruck anvertrauen ist ein allge-meiner. Darum hat der Prätor unter diesem Titel sowohl überden Leihcontract als Pfandcontract Verordnungen aufgestellt;denn wenn wir, fremder Redlichkeit vertrauend, irgend einer•Sache beistimmen, um bald etwas aus diesem Contracte zurück-zubekommen, so sagt man, dass wir anvertrauen. Auch dasWort Sache hat der Prätor, als ein allgemeines, auserwiihlt.2. PAUL. lib. XXVIII. ad Ed. — Ein Darlehn gebenwir, nicht am künftig dasselbe Individuum •) , welches wirgegeben haben, zurückzubekommen, sonst wird es ein Leih-contract oder Nicderleguugscontract sein, sondern eine Sachederselben Gattung *)'-, denn wenn eine Sache anderer Gattung,wie dass wir für Weizen Wein zurückbekommen, so wird eskein Darlehn sein. §. I. Das Geben eines Darlchns bestehtin solchen Sachen, welche nach Gewicht, Zahl, Maass berech-net werden (consislunl) ; da wir doch durch das Geben vondergleichen ein Darlehn begründen 4 ) können, weil sie mehrin ihrer Gattung zur Zahlung des Schuldigen dienen, als in»Individuum s ); denn bei den übrigen Sachen können wir des-halb kein Darlehn begründen, weil Eins für das Andere demGläubiger wider seinen Willen nicht geleistet worden kann,
worden, womit Mühlenbru ch in d. Hcidelh. Jahrbüchern1821. No. 3 ff. zu vergleichen ist. Ucbrigens haben wir keinATort für condictio, uinj condicerc d.h. mit einer Condictio!! kla-gen, und condicileius d. h. condictionenarlig, und daher sindstets die lateinischen Ausdrücke beibehalten worden.
2) Jucndi'in speciem. Unter species in diesem Sinne verstehtman im Hörn. Recht eine einzelne körperliche Sache, welcheihrem Individuum nach bestimmt ist.
3) ldam genus, Genus, der, sjwcics entgegengesetzt, bedeutetin diesem Sinne eine nur_ ihrer Gattung nach bestimmte Sache.
4) In credilum ii'i'. Hier ist creditum in der engeren Bedeu-tung für Darlehn gebraucht, und so kommt es und crederafiir darleihen in diesem Titel Öfter» vor. S. auch v. Glücka. a. O. S. 401 ir. 468. Ajun. 20.
6) D. h. weil bei der Wicdcrbezahlting derselben nicht diesel-ben einzelnen körperlichen Sachen, welche der Schuldnerzum parlehll bekam, zurückgegeben zu werden braudien,sondern Sachen von derselben Gattung und Güte genügen.Ans den lateinischen Worten: quitt in genere.tuo fimetionemrccipiunl per Solutionen* mapis, quam snecie hat man denbarbarischen IVamen res fungibiles gebildet. S.anch r. G lii r ka. a. O. S. 468 f.