436 Pahdkot. V. XXXIH. Tit. 2. De um et usvff. et reditu etc.
brauchenden Sohnes oder dein Erben der Testatoren Seja gß"biibrten. Er antwortete, es liege kein Grund vor, warum si edem Erben der Seja gehören sollten. §. 8. Jemand hatteeinem seiner Erben den JXiessbrauch von dem dritten TheiWseines Vermögens vermacht. Es wurde angefragt , ob dem-selben auch der dritte Theil des Geldes überlassen werdenmüsse, was aus den gethetlten Sacben nach der Taxe heran*"gekommen sei ? Er antwortete, dem [andern] Erben stelie <»Wahl zu , ob er den INiessbrnur.h der Sachen selbst oder <> eTaxwerthes gewähren wolle. §. 9. Eben so wurde angelrag »ob Abgaben, ausser denen nämlich , welche für die Grin»« 1 "stücke lind Semoventien lS ) zn entrichten und anzureebnesind, aus der Erbmasse zu entnehmen seien, so dass nur ( daDrittheilJ von dem übrigen Gelde, wenn der Erbe dies wä'» esollte, zur Berechnung gebracht werden müsste. Er antworte' »nur der dritte Tbeil des übrigen Geldes sei zu gewabren.
33. Idkm lib. XVII. Big. — Sempronins soll <»»»erhalten, was er schon bei meinen Lebzeiten *hielt. Er wohnte auch in dem Hause des Testators, w «■-einem der Erben zum Voraus vermacht worden war.wurde angefragt, ob auch die Wohnung gewahrt WC rdmüsse? Er antwortete, es liege kein Grund vor, warumnicht sollte gewährt werden müssen. §. 1. Aus folg enWorten eines Testamentes : Meine Freigelassenen» "nen ich namentlich nichts hinterlassen habe, s °len dasjenige erhalten, was sie bei meinen LiZeiten erhielten; wurde angefragt, ob anzunehmen * 'dass den Freigelassenen, welche bei dem Freilasser b |S „seinen Tod wohnten, auch die Wohuung hinterlasse!! w« r ° e ...Die Anfrage wurde von ihm bejaht. §. 2. In ihrem C'oo )C
verordnete eine Frau: Meine alten und scbwac
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Freigelassenen Negiditis, Titius und Dio »°\ihr Alter da, wo sie sich jetzt befinden, h esc hl'®»en; ich frage an, ob in Geinässheit dieses Satzes die °bemerkten Freigelassenen den Niessbrauch derjenigen P«' ,z *wo sie sich aufhalten, auf den Grund dieses Fideicomm»**
erhalten müssen , da sie alles Uebrige, was ihnen besonobeschieden war, ohne Widerspruch erhalten haben? Er »«
ädertEr «Jwortete , aus den vorgetragenen Worten folge der An»l* aC 'dass die Erbin ihnen deu Aufenthalt in demselben M« a *verstatte, als die Erblasserin selbst ihnen solchen verstattet D»
34. Idkm lib. XVIII. Di S . — In seinein Codicille b»«_Jemand ein Fideicommiss mit folgenden Worten erric» e
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18) Lässt sich nicht füglich übersetzen; ea sind SclavenVieh eeineint. A. «• x