1010 Paitokct. L. XXXVIII. Tit. 17. Ad SC. TerNM. et OrpMt.
geschützt, oder schon mit drei Vormundschaften beladen igt,jedoch mir dann, wenn sie es mit Absicht gcthan hat.§. 33. Hat sie Personen der Art gefordert, und haben diesees dessenungeachtet angenommen, oder sind sie dazu geuö'lhigtworden, so wird die Mutler entschuldigt sein. §. 34. Wiedann, wenn sie unwürdige, d. h. nicht passende, Personenzur Vormundschaft gefordert hat, indem sie wusste, dassder Prätor sie nicht bestellen werde? Und wie, wenn derPrätor, dem Antrage der Mutier Folge gebend, dieselben■bestellt hat'.' Hier ist zwar eiu Verbrechen von Seilen desPrätors vorhanden, doch straft tnan auch die Absicht derMutter. §. 35. Haben jene daher [die Vormundschaft] abge-lehnt , oder sind sie zurückgewiesen worden, so muss dieMutier ohue Verzug andere fordern. §. 36. Sie wird daherbestraft werden, sie mag gar keine, oder unpassende gefor-dert haben, wenn auch letztere durch einen Irrlhum desPrätors bestellt worden sein sollten. §. 37. Ob dag sichEignen zur Vormundschaft nach den Vermögenskräflen odernach dem Lebenswandel der Vormünder zu beurtheilen sei,kaun in Zweifel gezogen werden 7 Ich glaube aber, dassihr leicht Verzeihung zu Theil werden werde, wenn dieje-nigen , welche sie gefordert hat, reich sind. §. 38. Sie wirdauch dann gestraft, wenn sie, nachdem sich die ersten ent-schuldigt , oder zurückgewiesen worden sind, nicht sogleichdie Namen Anderer eingereicht hat. §. 39. Wie dann, wenn
»ich nicht Alle entschuldigt haben oder zurückgewiesen wor-den sind? Kann ihr es da zum Vorwurf gemacht werden,warum sie nicht an die Stelle des sich rCiifschiildig-endcneinen Andern gefordert habe? Ich glaube, allerdings. §. 40.Wie dann, wenn Einer gestorben i'it? Auch dann hat, mei-ner Ansicht nach, der Sinn der Constitution Anwendung,wenn auch die ausdrücklichen Worte fehlen. §. 41. Ver-stehen wir aber, wenn wir von Zurückgewiesenen sprechen',nicht blos die vom Prätor gar nicht Bestellten, oder auchdie b!k Verdächtige Entfernten , oder wegen Nachlässigkeitoder Unverstand Abgesetzten 7 Auch diese kaun man mitJtfecht Zurückgewiesene nennen. A/so auch, wenn sie sich,um sich ihren Obliegenheiten zu entziehen, verbergen; alleindies ist überflüssig; denn es kann ihr auch nicht zum Vor-wurfe gemacht werden, warum sie sie nicht als verdächtigangezeigt habe; deiin wenn sie sich "verbergen, um sichihren Obliegenheiten zu entziehen, so kann sie nach deinEdicte verlangen, dass der Prälor ihnen zu erscheinen anbe-fehle , und wenn sie sich nicht stellen, als Verdächtige ent-ferne. §.'42. Wie', wenn sie dieselben nicht angetrieben