788 Pandbct. h. XXXVI. Tit. 2. Quando dies legaiorum etc.
stand erachtet -wird, weil, wenn auch der Testator gleich »ti'W»[der Sohn] dennoch als ans der Gewalt Entlassener die Er»"Schaft antreten kann, so dass dann dem Vater das Vermächt-nis« verschuldet wird 3 ).
18. Idem lib. XXXVII. D'ig. — Derjenige, dem einVermächtniss unter der Bedingung- vermacht worden ist: W 311 "er Kinder haben würde, wird, wenn er mit liinterls«*sung einer schwangern Frau gestorben, so angesehen , als * eler nach Erfüllung der Bedingung gestorben, und das Vermach''niss gilt, sobald ein Nachgeborener wirklich geboren worden u»'
19. Idem lib. LXX. Diff. — Wenn ein Vermacht"'»»ohne Vorherbestimmung der Zeit dergestalt ausgesetzt yvoti^ist: meiner Gattin soll mein Erbe den Vorrath *°Speisen und Getränken geben, wo nicht, so *°"er ihr hundert [tau send Sestertien] geben, so v*" rl *ein einziges Vermächtniss zum Betrage der letztern Siii» 1 ""angenommen, und kann sofort klagend gefordert werden; « elwas den Vorralh an Speise und Getränke selbst betrifft» •*befreiet nur dessen vor der Einleitung des Verfahrens gescD**bene Uebergabe den Erben. §. 1. Hiess es aber so: W e"*er den Vorrath an Speisen und Getränke bis /" ,ersten nächst en Monats nicht gegeben haben w»'"'so soll er himderlftaimeiid Sestertien] zahlen, 'werden daraus nicht zwei Vermächtnisse, sondern die letzt?*'dachte Summe erscheint unter einer Bedingung- vermacht; V/ etldaher die Ehefrau vor dem ersten nächsten Monats gestorb*ist, so wird sie ihrem Erben weder den Vorrath an Spei» eund Geträuken hinterlassen, weil dieser nicht vermacht wo"<"ist, noch die hundert!tausend Sestertien], weil der Verfall' 8 »des Vermächtnisses noch nicht *) eingetreten ist. §. 2. Vr fi "
3) Was ohne «lies darum der Fall nicht sein würde, weil *'zunehmen wäre ? dass es sich der Vater selbst zahlen » olmithin es ungültig- sein würde.
4) Ich Kann, trotz Kämmet» (öpusc. p. 174.) Protestatio»^'nicht umhin, hier das non desHaloand. und der Vulg 8 ' 'was bedeutende kritische Autoritäten für sich hat (B. Ä"*rens Marg. Note bei Russardus), mit Jauch, /. '• K267-, für unerlä8slich zu halten; Saminets Erklärung '".einerseits so tinverständ/ich, und andererseits so geschra'^rdass es am Ende nicht so gefährlich wäre, sich hier mit enein willkürlichen non zu helfen, wenn dies nicht sonst grechtfertigt wäre, als mit .Sa in inet zu interpretiren. TV«*j>hal S. 310. willst«« durch quasi erklären; dies liefe/ 1 *Sinne nach auf eine Negation hinaus, ist aber unznlä» s 'j£Jen sius Slriclur. p. 304. ist übrigens ganz der Me'"" ,*des Jauch, uud nicht der entgegengesetzten, wie "W« '*upbal glauben machen will; man schlage nur das Buch °*und lese!