Druckschrift 
3 (1831)
Entstehung
Seite
730
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730 Pajuukct. L. XXXYl. Tit. 1. Ad SC. Trebelliunum.

Erhaltung' von Erbscbaftssachen verwendeten Kosten müssendem Erben ~ f ) angerechnet werden.

20. ULP. Hb. XIX. ad Sabin. — Wenn aber einVermächtnis» auf die Zeit bezogen wordeu ist, da JemandKinder haben werde, und derselbe mit Hinterlassung einerschwängern Frau mit Tode abgegangen ist, so wird, er du*Vermächtnis? auf seinen Erben übertragen.

21. POMPOJX. lib. XXII. ad Sabin. — Ein Erbe, derdas Vieriheil zurückbehalten durfte , gab die gauze Erbschaftheraus, ohne sich durch eine Stipulation zu decken; dieser»sagt Aristo, sei denen gleichzustellen, welche die Innebebai-tungen, die sie allein haben, vergessen; er kann aber [viel'mehr, wie ich glaube i9 ) r ] den Besitz der Erbschaftssachenzurückfordern 30 ) oder erlangen J0 ), und wenn er verklag''.wird, die Einrede der Argüst' vorschützen, auch den Schuldner»

[der Erbschaft] Auzeige machen, damit keine Zahlung ent-richtet werde.

22. ULP. lib. V. Disp. — Eine Frau, welche zw*Söhne in der Gewalt des Vaters hinlerlassen [, sich von diesen'getrennt] und einen Andern geheiralhet hatte, setzte ihre»zweiten Mann zum Erben ein, und bat ihu , ihren Söhn«"»nach deren Vater. 1 ; Ableben die Erbschaft herauszugeben , od«'dem von ihnen , der den andern überleben würde ; der Stiel'Vater hatte ihuen aber , nachdem Beide von ihrem Vater a" 1 *der Gewalt entlassen worden waren, die Erbschaft Iieraiisg*'geben, und kurz darauf war einer der Söhne noch bei LebWt*ten seines Vaters gestorben. Hier entstand die Frage, ob «*"überlebende Solin die seinem Bruder herausgegebene Hülf le >als zu früh entrichtet, in Anspruch nehmen könne? Scäv°|*

erzählt, der Kniiier Marcus habe einen Fall dieser Art '"

ö'J/eiillicher Jlathssijzinig entschieden. Ein Lacedätuouier, ^*'

28) Herrdi. Gothofred. will hierunter den Fideicommis B ?.Vverstanden wissen. Jens ins Slrictin: J. Fand. p. 37.'f. **!'entweder «oti einschieben, oder den Dativ für den Abi"*'nehmen, abheredeimp. debut,'d\%o: dass sie der Erbe >>

Anrechnung 1 bringen dürfe.

2*J) Dieser Zituatz der Glosse scheint mir immer noch olpassendsten, da es doch zu gewagt sein würde, das«"''hinter similcm in 11 o n zu verwandeln, obwohl Desi»^ 'Herald. I. I. cup.'XS. \. 111. dein Anton. Vaber, lle ,diese Lesart aufgebracht, beistimmt. Don eil. IV. 310. vfrührt die Frage , ungeachtet er das Gesetz erklärt, so W e " 1 ''als Ath. Oteyza et Olano Purolipom. \\\. 4. . •

30) Die Verschiedenheit der Ausdrücke repeter» und >>< l " c ' i f : Jwovon das ersteie von der condictio incerti, letzteres von 'vindicatio zu verstehen ist, bezeichnet die verschiedenen A»sichten der Proculianer und Sabinianer, diePoroponiti*zusammen electiv uuwendhac bezeichnet.