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3 (1831)
Entstehung
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704
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704 Pandect. L. XXXV. Tit. 3. Si cui plm, quam etc.

worden ist; denn für diesen Fall ist die Rechnung nach demGesetz anzulegen, welches die Freilasser beruft, und nicht dienach dem Falcidischen Gesetz. §. 15. Wenn die vermachteSache bei dem Vermächtnissiuhaber verloren gegangen ist, soist es billig, dass dem, der [dem stipulirenden Erbeu] das Ver-sprechen geleistet hat, mit einer Einrede geholfen werde;

2. PAUL. lib. LXXV. ad Ed. auch wenn er denWerth der Sache versprochen hat,

3. ULP. lib. LXXIX. ad Ed. es müsste denn etwasin Folge seiner eigenen Arglist geschehen sein, denn dannhaftet er auch aus der Clausel der Arglist, die in jeuer Stipu-lation enthalten ist, und kann durch eine Replik [mit seinerEinrede] abgewiesen werden. §. 1. Die Sicherheit, welch«wegen des Falcidischen Gesetzes bestellt wird, erfordert Bürg-gchaftsbestellung. §. 2. Wenn eine Summe Geldes auf meh-rere Termine zahlbar vermacht worden ist, und sich die Ge-wissheit ergibt, dass das Falcidische Gesetz zur Anwendungkomme, so findet, sagt Pedius, nicht die Stipulation, sondern[sofortige] Berechnung Statt, so dass nach geschehener Würde-rung dessen, was zu einem Termine vermacht worden ist, sovielals vermacht angenommen wird; die Würderung bewirkt, da»Snach dessen Maassgabe die Berechnung der Falcidia auf all 6Vermächtnisse sogleich angewendet wird. §. 3. Sobald aberder Fall eintritt, das« es klar am Tage liegt, es werde d' eFalcidia schon vor Eintritt des Termins Statt haben, so finde'auch deren Berechnung Statt; denn so lange die Bedingungnoch obschwebend ist, warten wir, bis sie eintritt; ist aberein Termin noch bevorstehend, so kann man auch schon vofrher mit Berücksichtigung der Zwischenzeit und deren Würde-rung über die Falcidia rechten und behaupten, dass die Sfip"'lation wirksam werde 7 G ). §, 4. Obwohl aber alle Vermach*'niss- und Fideicominissinhaber'tliig haben, mittelst rliesCStipulation Sicherheit zu leisten , so wird sie doch Einige"'wie die kaiserlichen Gebrüder rescribirt haben, erlas-sen, z.B. denen, welchen geringfügige Alimente hinterlasse"worden sind; denn es rescribirten dieselben an die Pompe) 9Faustina folgendergestalt: es ist mit den zehn Goldstücken, voDdenen du Uns vorgetragen hast, dass sie dir in dem Testa-mente der Poinpe/a Crispiniana, deiner Freilasserin, hinterlasse"worden seien, nicht einerlei [in Ansehung der Stipulation]»

76) CommUti stipulat.Westphal a. a. O. S. 912. versieb'diesen Ausdruck hier: dass die Slipul. überflüssig l 61.Gewiss sehr willkürlich i Es ist gar kein Grund vorb.'iii''[ ? "'eine andere, als die gewöhnliche, und soweit ich gefundennahe, einzige Bedeutung desselben zu verstehen.