602 Pandkct. V. XXXV. Tit. 1. De condhionibus etc.
Lebzeiten des Testators sich verbeiralhet, zumal die Bedingungvon der Art ist, dass sie nur einmal erfüllt werden kann.Nicht jede Verbindung aber genügt zur Erfüllung der Bedin-gung; denn wenn z. B. ein Mädchen von noch nicht mann-barem Alter von einem Maune heimgeführt worden ist, soleistet sie der Bedingung ebenso wenig ein Genüge, als wennsie sich mit Jemandem verbunden hat, mit dem ihr die Eh«untersagt ist. Hier kann die Frage erhoben werden, ob sienoch durch eine nachherige Verheirathimg, wie wenn sie nochgar nicht verheirathel gewesen , die Bedingung doch erfüllenkönne ? Hai der Testator die erste Ehe gemeint: so ist dieBedingung meiner Ansicht nach verfohlt; man lnuss jedochnachsichtiger Weise behaupten, dass die Bedingung, wenn si«noch erlüllt worden, noch nicht verfehlt sei"). §. 1. "Wennein Vermächtuiss der Art errichtet worden ist: wenn dasSchiff aus Asien heimgekehrt sein wird, und das*selbe zur Zeit der Testaineutserricbtuug zurückgekehrt ist, ohnedass der Testator etwas davon erfahren hat, so wird die Be-dingung für erfüllt angesehen. Auch wenn Jemandem einVermächtnis» auf den Fall ausgesetzt worden ist, wenn ermündig sein wird, gilt auf gleiche Weise dasselbe.
11. PAUL. lib. IV. ad Sabin. — Wenn dasjenige, wasals Bedingung gestellt wird, schon geschehen ist, und es de'Testator weiss, so wird, wenn es nochmals geschehen kann,gewartet, bis es geschieht; hat er es aber nicht gewusit» 8 °tritt die Verpflichtung zu dein Vermiichtuias sofort ein. §. 1»Es ist ferner zu merken , dass die in Jemandes Willen beru-henden lo ) Bediugungeii nach [des Testators] Tode geschehe"müssen, wenn sie zu dem Zweck geschehen, dass dem Testa-mente Gehorsam geleistet werde; z. B. wenn er auf dalCapitolium gestiegen ist, und ähnliche, die nicht (bloslin dem Willen beruhenden ' °) aber auch bei Lebzeiten Ae*Testators eintreten köiuien; z. B. wenn Titius Consu*geworden sein wird.
12. UI.P. Hb. XXIV. ad Sabin. — Wenn es in einemVermächtnis.» so heisst: weil mein älterer Sohn a<>*meinem Geldkasten zehntausend Sestertien] g e "
9) Sonach der letzte von den 3 Bynkershoekgchen Verbes-seriiiigsversucheii dieser Stelle. Obs. ej. lib. VI. XII. Fran-cisc. Ramos del Manzano ad Leg. .lul. et Pap. tih. "•cap. 18. (T. M. V. 18t ff.) versteht ilas nonduvi imvU*?*conditionem drfeetam so: die in der That Verfehlte Bedin-gung müsse nur für noch 'nicht erfüllt erachtet werden»so dass dies noch geschehen könne.
10) Promhcuus und non prnmhcHus, hier nach Gothofr e " sErklärung; s, die Note zu dieser Stelle.