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Pamdkct. L. XXXV. Tit. 1. De conäUionibus etc. 601
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Hälfte unter der Bedingung eingesetzt bat, wenn er dieM i t g i f t, welche ich ihm versprochen, weder ver-langt noch eingetrieben haben wird, so kann er sei-n em Miterben die Anzeige machen, er sei bereit, die Mitgiftals empfangen anzunehmen, oder Sicherheit zu bestellen, [sien ie fordern zu wollen,] und dergestalt die Erbschaft antreten;•st hingegen der Ehemann unter gedachter Bedingung zum*Juiversalerben eingesetzt worden, so steht ihm, weil Niemand.Vorhanden ist, dein er Sicherheit zu bestellen hätte, nichts im"ege, die Erbschaft anzutreten'; denn hier wird die Bedin-gung als dem Rechte gelbst zufolge erfüllt betrachtet; nämlichdadurch, dass, während er die Erbschaft antritt, Niemand vor-banden ist, den er in Betreif der Mitgift in Anspruch nehmenkonnte.
8. POMPON. lib. V. ad Sabin. — Wenn Jemand einVermächlniss der Art errichtet hat, so lange sich meine* rau bei ihrem Sohn aufhält, soll ihr mein Erbe8 o viel geben, und dieselbe sich vor dem Freilasser fort-während nicht sehen lägst 6 ) und zurückzieht, jedoch die Ab-sicht hegt, ihre Kinder stets bei sich zu behalten, so, sagen* l *ebatius und Labeo, falle die Verpflichtung- zu dein Ver-^achtniss nicht weg, weil nicht zu verlangen ist, dass sieJeden Augenblick bei den Kindern sei, sondern dass sie denV orsatz und den Willen habe, ihren Sohn nicht von sich zu' a ssen, und es nicht au ihr liege , dass derselbe nicht bei ihre 'zogen werde.
9. VLP. lib. XX. ad Sabin. — Man pflegt als Regel^«zustellen , dass derjenige , wer seiner Frau auf diejenige
. e| f 5 wo sie Kinder haben werde, etwas vermacht, diejenigen•jicht gemeint habe, welche die Frau schon zu der Zeit, als0e r Ehemann sein TVstameut errichtete, gehabt hat.
10. Idkm lib. XXIII. ad Sabin. — Eine Bedingung,J*ie folgende: meiner Tochter, wenn sie geheirathet
J a ' 7 ), ist von der Art, dass der Testator blos deren Erfül-lt? überhaupt gewollt hat, ohne die Zeit dazu näher zu be-ininen *}; inilhi« erscheint die Bedingung auch dann als er-
"11t, wenn sie nach geschehener Testainentserrichtung noch hei
J>) Tsfitiiarc patronum >., s. Düker 1. 1. p. 365.
') Die FJoreiitinische Lesart des Dativs lä'sst sich hier widerpv nkershock Obs. II. p. 130. (lib. VI. c. XII ) durch vieleahnliche Beispiele recht gut vertheidigrti, und ich sehe darinnichts durihsculum; «leim iiupserlt kann </oeh von NiemandAndern) als der Tochter, auch ohne den Nominativ zu wäh-len, verstanden werden.
o) Hier durfte für «£*rit das Ch arondas sehe eocegeril rich-tiger sein, s. auch llynkershoch. 1. V.