Druckschrift 
3 (1831)
Entstehung
Seite
580
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580 Pandkci. L. XXXIV. Tit. 5. De rebus dubiis.

die Frage stellt: hast du etwas von dem getlian,was dir vorgeworfen wird, und nein geantwortetwird, so will dies soviel sagen, ich Labe von dem, was mir

significationem ex verum , quas interponitur, natura maximcpendere, non sua vi censeri, beruhigen könnten. Denn manwiederhole nur in Gedanken, was man m u s s, das non de-deris hinter hominem , und die Sache wird dann viel klarerwerden; also: die Stipulation soll iii Wirkung' treten, wenndu den Sclaven nicht gibst, oder wenn du das Landgut nichtgibst, d. h. in beiden Fällen, es mag das Eine ausbleiben,oder das Andere. Mau muss nämlich nicht ausser Acht lassen,dass das aut vielmehr von der eintretenden Wirkung derStipulation zu verstehen sei, als von einer alternativen Ver-bindlichkeit. Wer_ dies noch nicht deutlich genug findet,denke sich die Obligation des promissoris vervielfacht, alsoz. B. den Fall: Titius stipulirt von Sejus ein Pferd, einenSclaven, ein Landgut, einen Ochsen, einen Esel, und fässtdiese Stipulation so: equum et hominem et fundum et bovemet asinum dare spondes? — Si equum aut bovem non dede-ris centum dabis? — Hierauf scheint schon Altamiranus(l. I. §. 15.) hingedeutet zu haben, wenn er sagt: quac {sti-putatio) non est de condilionibus in casum collalis, sedpotiusdandi sibi hominem aut fundum subjeeta poenali stipulationedandi centum, si hämo aut fundus non dareiur.

Das folgende Beispiel, welches lediglich zur Erläuterungdes ersten Lehrsatzes gegeben wird, ist aber, meiner An-sicht nach, so leicht und natürlich, dass ich es unbegreiflichfinde, wie Dy einen auf die nämlichen Irrwege hat gerathenkönnen , so dass er zu Conjecturen greifen muss , auf denener die übrigen Interpreten ertappt hat. Ich verweise deshalblediglich auf die Uebersetzung. §. 3 Hier möchte Dy eineiigBehauptung , dass das non in dem Satz , si illud aut illndfactum non erit herauszuwerfen sei, wohl ohne Zweifelrichtig sein; denn ohne dies entsteht der VollkommensteWiderspruch reit dem Vorhergehenden, und alle folgendeBeziehungen wären, wie die fernere Ausführung der Beispieleergeben wird , ganz unlogisch gefolgert. Ucbrigens sindauch zur Rechtfertigung- dieser Lesart in kritischer Hinsichtbedeutende Autoritäten vorhanden (s. Dy einen /. /.). MusSdiese Emendation entschieden als wesentlich nothwendig an-erkannt werden, so folgt-daraus auch, das« non ideo tarnen

minus verum erit gelesen werde» muss, welche Lesart auchauf denselben kritischen Autoritäten wie die erste beruhet.Do neil. liest verum non erit, was dasselbe Ite.su/tat gibt,so dass man also annehmen könnte , das non wäre ansVersehen in das eine Zeile höher stehende illud aut illudfactum (non) erit hineingerathen, was wegen der gleichenAusgangsworte wohl möglich wäre. — Ich kann daher demJoann. Altamiranus /. /. $, 16. der sich, ohne von derandern Lesart Notiz zu nehmen, die Stelle auf andere Weisezu erklären sucht, nm so weniger beistimmen, als er in dem§. 3. nur eine Erklärung des §. 2., d. h. ganz dieselbenBeispiele finden will, wovon er* am Ende angibt, dass dieseStipulationen quoad dispositionem jtirisj dieselben aber quo ad