Pandict. L. XXXHI. Tit. 9. De pcnu legata. 495
z. B. was auf die Landhäuser geschickt worden ist, wagQu intus AI u eins so deßuirte, dass er die Kost desjenigen[Gesindes] mit darunter begriffen achtete, -welches keine [be-stimmte] Beschäftigung' 80 ) habe, wodurch er jedoch dein Ser-bin s Stoff' zu der Bemerkung gab, das« er hinzufügte, diaKost der Weber uud Weberinnen werde reit darunter begrif-feu: allein Mucius wollte damit nur dasjenige [Gesinde] be-zeichnen', welches um den Hausvater ist. §. 7. Auf gleicheWeise ist auch das Futter des Zugviehes unter dem Vorrathamit begriffen, jedoch nur des Zugviehes, welches zu seinemuud seiner Freunde Gebranch diente. Wird aber das Zugviehzum Ackerbau benutzt oder veriniethet, so gehört ihr Futternicht zu dem Vermächtnisse. §. 8. Hat er jedoch Getreide"der etwas von Hülsenfrüchten in der Vorrathskammer gehabt,*o wird dies auch unter den vermachten Vorrätheu begriffen,a W auch die für das Gesinde und das Zugvieh bestimmteGerste, wie Ofilius im sechzehnten Buche der Klagenschreibt. §. 9. Es fragt sich aber, ob Holz und Kohlen undalles übrige, 'womit der Vorrath bereitet wird, im Vermächt-"isb der Vorrathe enthalten ist? Qu intus Mucius undUfiliug verneinen es; so wenig als Mühlen, sagen sie, seies darin enthalten. Auch bestritten sie, dass Weihrauch und■Wachs darin enthalten »ei. Butiliug dagegen behauptet,dass auch Hölzer uud Kohlen, wenn sie nicht für den Ver-kauf angeschafft worden sind, darunter begriffen würden; und*extus Caecilius schreibt, dass in diesem Vermächtnisse*™cu Weihrauch und das zum häuslichen Gebranch angeschaltteWachs begriffen werde. §.10. Servins beimMela schreibt," a ss auch Salbe und Briefpapier zum Vorrath gehörten. VdÜohue Zweifel ist es richtig, dass dies Alles, auch die wohl-*'echenden Sachen, darnnter begriffen werden, sowie auch die*" den kleinen Rechnungen uud Notizen bestimmten Bogen.*• H. Dass auch die Vorrafhsgefässe darunter begriffen wer-en » ist keinem Zweifel unterworfen. Aristo behauptet da-jjfßen, dass Stückfässer nicht mit dazu zn rechnen. sind, undle * ist nach jenem Unterschiede richtig, welchen wir oben«im Weiue aufgestellt haben. Auch die Büchsen, Kasten undj^orbe für das Getreide und die Hülsenfrüchte, oder was sonst°» der Einrichtung des Vorrathshauses oder der Vorraths-»mmer wegen vorhanden ist, sind darunter nicht mit begriffen,ädern nur allein diejenigen Gegenstände gehören mit dazu,? ne welche der Vorrath nicht gehörig aufbewahrt werden
4. PAUL. lib. IV. ad Sabin. — Denn jeder flüssige
8 °) Z. B. Feldarbeit.