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3 (1831)
Entstehung
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493
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Pandect. L. XXXIII. Tit. 9. De penu Ugata. 493

Neunter Titel.

De penu 7 '') leg'ata.

{Vom Werm'dchlniss der Vorriitlie an Speisen und Getränk.)

1. ULP. Hb, XXIV. ad Sabin. Jemand Latte seinenErben verfluchtet, seiner Gattin jährlich etwas an Vorriithenzu geben; hätte er es unterlassen, so sollte er ihr dafür Geldgeben. Es wird angefragt, ob die vermachten Vorräthe gefor-dert werden können 75 ), oder ob sie nur allein die Leistungausmachen 70 ), und wenn sie nicht gewährt würden, ob dannauf die Geldsumme geklagt werden müsse? Sind nur ein- fürallemal Vorräthe vermacht worden, nicht von Jahr zu Jahr, so,s t es bei uns feststehendes Recht, wie auch Marcellus im"eunuuddreissigsten Buche der Pandecten bei Ju Hanns be-merkt, dass die Vorräthe nur allein die Leistung aumnachen,auf die Geldsumme aber auch geklagt werden kann 77 ). DemErben wird also so lange die Verabreichung derselben zuste-hen , bis in dem Rechtsstreit über die Geldsumme die Einlas"»mg erfolgt ist, wenn nicht etwa der Testator eine andere*"eit entweder nach seiner Absicht oder nach seinen Wortenv »rgeschrieben hat. Sind die Vorräthe Jahr für Jahr vermachtforden, so werden sie auch noch Jahr für Jahr gewährt \v«r-<Ui» können; wo nicht, so kann das Geld Jahr für Jahr ein-geklagt werden. Wie aber, wenn nur eine einzige Geldsumme)«afiir vermacht worden ist und im ersten Jahre die Vorräthe«lchf gewährt wordeu sind? es kann bezweifelt werden, o!»alsdann die ganze Summe bezahlt werden inuss, gleichsam algWenn das ganze Vermächtnis« [in Geld] verwandelt worden^a're, oder ob nur der Betrag nach dem Verhältnis» zum ersten

a "re in Geld verwandelt worden sei ? Ich glaube jedoch,"an inusg den Willen des Testators in der Art befolgen, dass*°gleich, wo der Erbe aufgehört hat, die Vorräthe zu verab-*°'gen, die ganze Summe der Gattin zu gewähren ist, um da-

Ur ch den Ungehorsam 7 R ) des Erben iu Schranken zu halten»

2. MARCIA1V. W>. HL JReffuf. Sind Jemandem ge-wisse Vorräthe mit bestimmten Oefasseu vermacht nud vorher* 0D dem Testator] verbraucht worden, so gehören auch nicht

'*) Üeher die Bedeutung des Wortes penus und seine Abstäm-mling ist Aulus GeUius in JVoct. alt. lib. 4. cap. 1. nach-zulesen.J) D. h. ob man sie in Natura verlangen könne 1 A- d. R.

'°) t>. h. ob es nur im. Belieben de» Erben stehe, sie iu Na-'""a zu leisten 1 A. d. R.

7«\ Y renn nämlich erstere nicht erfolgt ist. A- d. R.

'«) indeuotio, g. Düker Op. war. deLatinit. letor. vet. p. 362.

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