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nnung des Herrn xn Gnte zu schreiben und auszuzahlen. Erantwortete , dass nach demjenigen , was über die Gewohnheit■vorgetragen worden , auch das in dem vermachten Sondergntemit begriffen sei, was die Rechnung des Herrn ihm schuldete,und ihm zurückzuzahlen pflegte. §. 2. Jemand hatte seineuSclaven die Freiheit und Vermächtnisse erlheilt, und eine Be-dingung folgender Gestalt niedergeschrieben: Alle, welcheich freigelassen und denen ich Vermächtnisseausgesetzt habe, sollen un untersucht bleiben. Es•wurde angefragt, ob auch die Sondergüter als ihnen vermachtanzusehen seien ? Er antwortete, nach dem vorgetragenen Fallekönnten sie nicht als vermacht angesehen werden. §. 3. Eben-so wurde angefragt, ob sie nach diesen Worten die Itechuungs-bestände, oder wenn sie Sachen des Herrn bei sich gehabthätten, diese als ihnen vermacht zurückbehalten könnten,oder wenu eiuige derselben Pächter der Grundstücke gewesen,die Pachte ? Er antwortete, es sei dies eben beantwortet■worden.
24. ULPIAN. lib. XL1II. ad Salin. — Ist ein SclaVvermacht worden, so ist es nicht nothwendig , das Sondcrg-utauszunehmen, weil es nicht mit. folgt, wenn es nicht ver-macht wird.
25. CELSUS lib. XIX. Difc. — Ist die Freiheit einesSclaven angeordnet und ihm sein Sondergut vermacht worden,bo sind in dem Vermächtnisse auch die Untersclaven seinerUutersclaven enthalten.
26. SCAEVOLA. üb. III. Rcsp.— [Jemand verordnete:]Du, mein Sohn Titus, sollst voraus empfangen, aHdich nehmen und für dich behalten jenes Hau*und hundert Goldstücke. Hiernächst halle er in einemBesonderen Satze die Sondergüter allen seinen Söhnen zun»Voraus vermacht. Es wurde angefragt, ob mit dem zum Vor-aus vermachten Sondergnte auch die hundert Goldstücke unddie Zinsen derselben gewährt werden müssten, da er in deo
llechnungsbiiehern bei den Schulden sowohl Capital als Zinsenunter die übrigen Gläubiger 73 ) mit eingetragen habe 1 Er ant-wortete , habe er das Darlehn 2Yaineus de« Sohnes gegeben,niid die Zinsen, sowie CS vorgetragen "worden, dein Sohne zu-geschrieben, so müssten sie aucli mit dein vermachten Sontler-gute gewährt werden.
73) Die Glosse sagt zwar hier melius diecret, debilere», aberoffenbar unrichfifj'i der Valer halle den Sohn unter seine»Gläubigern aufgeführt und sich dadurch zu dessen Schuldnerbekannt.