Druckschrift 
3 (1831)
Entstehung
Seite
479
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»andect. L. XXXIII. Tit. 7. De inslrticio vel instrum. leg. 479

Vermächtnisse gehörten, da der Verwalter nicht auf den Gü-tern, sondern in der Sladt sich aufgehalten habe. Er antwor-tete: es sei kein Grund vorhanden , warum sie dazu gehörensollten. §. 5. Eben derselbe fragte an, als der Testator nachErrichtung eines Testamentes in die Provinz gereist war, obdie Sclaven, welche nach seiner Abreise oder nach seinemlode ohne irgeud Jemandes Erlaubniss aus eigener Willkür-ich eu ihren Verwandten und Bekannten auf die vermachtenLandgüter begeben hätten, zu dem Vermächtnisse gehörten.Er antwortete: diejenigen seien nicht mit vermacht worden,welche gleichsam wie auf einer Reise vorübergehenden Aufent-halt daselbst genommen hätten. §. 6. Meine Freigelas-sene Pamphila soll mein Tit ionisches Landgutwit dem Beilas s und Allem erhalten, was sich,Wenn ich sterbe, daselbst befinden wird.. Es wurdeangefragt, ob der Sclav Stichug, welcher vor dem Todesjahredes Testators von dem Laudgute fortgebracht und in die Lehregelban worden, nachher aber auf das Landgut nicht zurückge-kehrt ist, derselben auch gebühre? Er antwortete, das» et*hr allerdings verabfolgt werden müsse, wenn der Testator ihn«es Unterrichts wegen fortgeschickt habe und nicht, um ihnv «u diesem Landgute wo anders hin zu bringen. §. 7. Mei-* « r Schwester Tyranna vermache ich mein G r ä -*>anischesLandgnt mit derlleerde und allem länd-lichen Bei las g. Es wird angefragt, ob vermöge der Be-"«nnung Landgut auch die Weideplätze, welche er zugleich'"" dem Lnndgute erlangt uud bei dieser Besitzung stets im««brauch gehabt, zu dem Vermächtnisse gehörten'.' Er ant-wortete : wenn er diese Wiesen mit dem Grä'cianisclien Land-S'Ue dergestalt verbunden habe , da«s sie unter einem Gulsna-"*"» mit begrilfen würden , so müssten sie ihr allerdings ver-folgt werden. §. 8. Bei einem Vermächtnisse von Häusernlllt der Einrichtung wurde das mit vergoldetem Silber beschla-gene iiuhebett zur Zeit des Todes der Titia in den Häusern'cht aufgefunden, sondern kurz darauf in den Niederlagen ver-teil. J c h f ra g. e an, ob awch dieses gewährt werden miiss?r antwortete: wenn es sich im Hause zu befinden pllegte1 nur, um eg a „ einem sicherern Ort zu haben, in die Nie-nage gebracht worden sei, so müsse es dessenungeachtet verab-k° 6* werden. §. 9. Der Zusatz des Testators: wie ich es| J e | ,s «'i habe, bezeichnet er die Einrichtung wie er sie

uud dem ländlichenchtsfrage hier nicht vor-

--»au ii,me, oezeicunei er aie liinr

* er »4e hesass, d. h. mit Sclaven, Vieheitagg? jj r antwortete, dass eine RechtsUege 6 5%

65) Sondern blos eine quaestio facti.

A. ü. R.