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3 (1831)
Entstehung
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477
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Pahdkct. t. XXXIII. Tit. 7, Da instructo vel instrum. leg. 477

•tücke, und mm angefragt -wurde", weil er an seinem To-neslage daselbst Bücher, gläserne Gefässe und einen Anzug "'-')gehabt hatte, ob dies alles zu dem Vermächtnisse gehöre, weiler einiges aufgezählt habe, antwortete Scävola, dass beson-ders ausgedrückt sei, was zu dem Vermächtnisse gehöre.»• 14. Jemand vermachte ein eingerichtetes Haus mit allen•Win festgemachten Sachen; es wurde üb6r die Schuldinatru-Mieute angefragt, ob der Verinächtnissinhaber auch diese erhal-en könne? Er' antwortete: nach dem vorgetragenen Fallekönne dies nicht geschehen 63 ).

19. PAUL. üb. XIII. Rcsp. — Wenn die Sclaven,welche der Testator nach Errichtung seines Testamentes aufas der Seja hinterlassen» Landgut, um es zu bebauen, ver-s etzt hatte, sich auf diesem Landgute noch befanden, so müssenle 5 wie ich zur Autwort erlheilt habe, anch unter dem Beilasges Gutes begriifen werden. Denn obgleich der Testator von'o Sclaven geredet habe, welche zu der Zeit, als er das Ver-^«chtniss aussetzte, sich daselbst befänden , so habe er docher Sclaven nicht erwähnt, um das Vermächtniss zu vermindern,°öaern um es zu vermehren; übrigens sei es unbestritten, dass" ln - Beilass eines Grundstückes auch die zur Bebauung desAckers eingestellten Sclaven gehörten. §. 1. Paulus ant-wortete, dass unter dem Beilass eines Landhauses weder die* u %<Sschütleteu Früchte noch die Sluterei begriffen würden,a 's aber der Hausrath zu dem Vermächtnisse gehöre. Dage-^ n Werde der des Schiniedehandwerkes kundige Sclav, wel-e r einen jährlichen Pacht entrichtet habe, unter dem Beilass* Landhauses nicht mit begriifen.b . 20. SCAEV. lib. III, Resp. — Der zur Hälfte zur Er-" eingesetzten Seja hatte Jemand, wenn sie die Erbschaft'eten würde, Landgüter mit völliger Einrichtung, mit dent az U gehörigen Verwaltern und den Pachtgeldern G ») der Pöch-j. r * Um Voraus beschieden; verordnete jedoch in seinem Co-^ eill Folgendes: Auch fällt mir noch nachträglichj n j Seja soll die Landgüter, welche ich ihr hin-jj r| assen habe, sowie sie mit ländli chem B eilass,«srath, "Vieh und Verwaltern versehen sind,11 den Pachtgeldern der Pächter und mit dein

' ™M'Ctt?a: ne.icio, sagt Bynkershoek Obs. Ub.ttt. c. 3.

«nalibi vesticulaa vox oecurat; — vexticula forte erit vesiia-6??Ti m . a h' xlr l n 'S veslium. A. d. It.

•^unstreitig veranlasste hier die Gleichheit des Ausdrucks *«-

ttrumentum zu <Ur Anfrage. Vj*l. 1). de/^c/r.UI. 92. J. i.^ 'derselbe Fall entschieden ist.

^Ji eh qua colonorum sunt penswnes a colonis debilae.