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3 (1831)
Entstehung
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381
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Pahdkct. L. XXXII. De Icgaih et fiileicammtssis III. 381

Weise erhellt es, ein wie , grosses Heirathsgut einer jedenlochter nach dem Ermessen eine» redlichen Mannes bestell!Verden muss? Kr sagt, das sei nicht schwer nach der Würde,"ach dem Vermögen , nach der Zahl der Rinder dessen, der" a s Testameut errichtete, zu bestimmen.

44. — 43. Vulir. 42. Hai. — POMPON. lib. II. ad Sahhi. —

Wenn ein Landgut mit Dem , was dort sein wird, vermachtsein sollte, so scheint das, was auf einige Zeit dort ist, nicht■Vermacht zu sein; und darum sind die Gelder, welche sichZ "W Ausleihen auf Zinsen dort befunden haben, nicht vermacht.45. — 44. fulg. 43. Hai. — ULP.lib. XXII. ad Sabin. -

"ies Vermächtuiss: das um meiner Ehefrau willen■^"geschaffte, ist von allgemeinem Umfang", und enthält so-wohl das Gewebe, als das Silber, das Gold, den Schmuck und"as Uebrige, was um'einer Ehefrau willen angeschall't wird,Aber was scheint wohl um einer Ehefrau willen angeschafftZn Werden? Sabinus hat in den Büchern zu "Vitelliiis sogeschrieben: das, was sehr häufig in Gebrauch ist, dass [näm-lc h] bei den Vermächtnissen der Ehefrau hinzugefügt wird:" a s uin ihretwillen angeschafft worden sei, hat diese Ausle-gung- erlangt: was mehr um der Ehefrau willen , als um des8' e| neiuschaf(lichen und ohne Unterschied Statt findenden Ge-suchs willen angeschall't sein würde; auch hat man angenom-1,lei >, dass es keinen Unterschied mache, ob der Hausvater das,*"e er j; e Ehefrau heirathete , oder nachher angeschafft hätte,Y e r auch ob er von den Sachen, welche er selbst zu gebrau-ten pflegte, der Ehefrau Etwas angewiesen hätte, wenn eslUf eigentlich dem Gebrauch der Frau zuget heilt worden wäre;. 46. — 45. Fulg. 44. Hai. — PAUL. lib. II. ad Vilcll. —Jener Zusatz macht jedoch das Vermächtuiss bald geringer, bald. ""ständiger; es wird vermehrt, wenn so geschrieben worden. st: und was nm ihretwillen angeschafft wordens 'j denn das bezeichnet: und wenn Etwas ausser Dem, wasBenannt worden ist, uin ihretwillen angeschafft worden ist;8 tyird vermindert durch die Hinweg-nahme des Verbiudimgs-"orts [und], weil Idannl von Allem, was oben msammen-8 ef a»st worden ist, blos das [für die Frau] bestimmt wird,

Wa s um ihretwillen angeschafft worden ist.

47. — 40. r,d s . 45. Hai. — ULP.lib. XXII. ad Sabin. —

geschafftenn er es

enn [der Ehemann J Etwas von jenen Sachen eher ang*M als er seine Frau geheirathet hat, so ist es , wer.»

(nur] übergeben hat, damit sie es gebrauchen sollte, eben

° Bat, als wenn er es nachher angeachalit hätte. In Folge

ei »es solchen Vermächtnisses gehört aber Das der Ehefrau,

Wa s Ulu ihretwillen gekauft, angeschaut und was [um ihret-

^"lenj zurückbehalten worden ist; und darin.äst auch dag ent-