Pandect. L. XXXII. De logatis ei fidelcommissis HI. 361
°en ganzen Inbegriff des Grundstücks bezieht. §. 4. Jemand,•w in meinem Auftrag 1 zur Gemeinschaft für mich und siche 'n Grundstück gekauft hatte, hatte dasselbe godauu durchGrenzen gelheilt, und, bevor er es mir übergab, dir dasselbe80 vermacht: ich gebe jenem mein Grundstück; ichhabe gesagt, dass nicht mehr als ein Theil geleistet -werden•niisse, weil es nicht wahrscheinlich wäre, dass ein Hausvater80 testirt habe, dass sein Erbe auf die Auftragsklage verurtheiltWerden müsste. §. 5. Meiner Ehefrau soll, so lange8le mit meinem Sohn in Capua sein wird, meinlirbe Zweihundert geben; der Sohn ist von der MutterWeggegangen; ich bin der Meinung gewesen, dass, wenn sie"eide zu Capua gewohnt hätten, der Mutter das Vermächtnisg^ürde geleistet werden müssen, obwohl sie nicht zusammenßewohnt hätten; wenn sie aber in eine andere Municipalstadtßegangen wären, so sagte Trebatius, werde nur [das Ver-^achtniss] eines einzigen Jahres, während dessen sie zusam-men gewohnt hätten, sei es zu welcher Zeit es wolle, geleistetVerden müssen. Doch fragt es sich, ob mit diesen Worten:S .° lange sie mit dem Sohne in Capua sein wird,Kicht vielmehr eine Bedingung bezeichnet werde, sondern die-Se r Satz für überflüssig gehalten werden müsse. Aber da»* a nn ich nicht billigen; wenn aber von Seiten der Frau kein* erzug Statt findet, dass sie mit dem Sohn nicht zusammenWohnt, [so glaube ich,] dass ihr die Vermächtnisse geleistetWerden müssen. §. 6. Atejus schreibt, wenn du [vom Te-stator] verurtheilt seist, dass du ein fremdes Haus geben solltest,u >jd du dasselbe unter keiner Bedingung kaufen könnest, so"wisse der Richter schätzen, wieviel das Haus werth sei, damit° er Erbe, nachdem er den Werth bezahlt habe, befreit werde.^"4 dasselbe ist auch Rechtens, wenn du sie hättest kaufen"-o'nnen, [aber] nicht gekauft hast. ,
... 31* — 30. — Idkm lib. I. PltJian. a Paulo cpilom. —■Wenn Jemandem ein Haus vermacht sein sollte, so wird der-5*M>e das gauze Gebäude Laben, was über ' 3 ) dem Boden jenes**aiises stehen wird; Paulus [bemerkt hierzu]: dies ist nurdann falsch, wenn der Eigenthüincr "von zwei Häusern irgend*' n Zimmer, was »ich über der Wölbung' des eiuen Hause»"«and, zum Gebrauch für das andere verwendet hat, und sosich derselben bedient haben wird; denn auf diese WeiseWird dasselbe zu dem einen Haus hinzu kommen, von deinanderen abgehen.
32. — 31. — SCAEVOLA lib. XIV. I)!g. — U<>-»»and] hat die Sextia, aeine Tochter, auf ein Viertel, auf die
13) Nach der Lesart Hai. und der Vulg. supra.