360 Pandkct. h. XXXII. De legatis et fidekommhsis III.
und Dama, meine Sclaven, in meiner Gewalt seinwerden, wenn ich sterben werde, dann sollenStichus und Dama frei sein, und sollen jenesGrundstück Laben; wenn nun der Herr einen von diesennach errichtetem Testament veräussert oder freigelassen halte,so glaubt Labeo, dass Keiner von Beiden frei sein werde;aber Tubero glaubt, dass der, welcher in der Gewalt geblie-ben wäre, frei sein und das Vermächtniss erhallen werde.Ich glaube, dass die Meinung des Tubero dein Willen desVerstorbenen mehr entspreche.
30. Idem üb. II. Posler. a Javol. epilom. — Jemand, dervier Becher von Olivenholz halle, hat so vermacht: zwei gleicheBecher von Oli venholz *); ich habe das Gutachten erlheüt,dass ein einzige» Paar vermacht sei, weil nicht so vermachtwäre: je zwei Paar**), auch nicht so: zwei Paar derBecher***) ''); dasselbe [glaubt] auch Trebatius. §. i.Jemand, der öffentliche Gärten von einer Stadt gepachtet halte,hatte die Früchte dieser Gärten bis zum [Ablauf] der fünfJahre x 2 ), auf welche sie gepachtet wären, dein Aufidius ver-macht, und den Erben verurtheilt, demselben diese Pachtung,jener Gärten zu überlassen, und zu dulden, dass er [dieselben]gebrauche und benutze; ich habe das Gutachten ertheilt, dassder Erbe gehalten sei, zu dulden, dass der Vermächtnissinhaberbenutze, noch mehr, der Erbe werde auch den Pachtzins fürdie Gärten der Stadt leisten müssen. §. 2. Da in einem Te-stamente geschrieben war: der Erbe soll dem Stichus,meinem Sclaven, Fünf geben, und wenn Stichusmeinem Erben zwei Jahre gedient haben wird, sosoll er frei sein, so glaube ich, dass das Vermächtnissnach zwei Jahren geleistet werden müsse, weil sowohl dieFreiheit, als das Vermächtnis» auf jene Zeit bezogen werdenmussle; und das hat auch Trebatius zum Gutachten ertheilt.§. 3. Wenn du [vom Testator] verurtheilt worden bist, mirein Grundstück zu einem bestimmten Preis zu verkaufen, sowird es dir nicht freistehen, irgend eine Nutzung jener Sachevon diesem Kaufe auszunehmen, weil jener Preis »ich auf
*) Fooula oleaghtea parla 4uq. '
**) liina pari«..
***) Pocutorum paria duo.
il) Diese Stelle kann im Deutschen nicht gehörig wiedergege-ben werden, weil derselben ein Wortspiel mit der doppeltenBedeutung- von jmr zum Grunde liegt. Der Testator hattenämjich durch seine Worte einen Zweifel über die Bedeutung,in welcher er pur genommen habe, erregt.
12) Usque ad hsfrum, 8. d. Bern, zu h. 4. §. 1, 1). de reb.cred. *2. %.