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3 (1831)
Entstehung
Seite
339
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Pandect. L. XXXI. De legalh ei ßde'icommush II. 339

das Fideicommiss fordern können? Ich habe geantwortet, eslasse sich vertheidigen, dass dag Fideicommiss entrichtet wer-den müsse. §. 17. Ich, Lucius Titius, habe dieses»ein Testament ohne einen Rechtskundigen Ter-»asst, indem ich mehr meiner Gesinnung, als ei-n e r übertriebeneu und kleinlichen GenauigkeitNachgegangen bin; und wenn ich etwas nichtgehörig geset zm üssiger , oder kundiger Weisegemacht haben sollte, so miiss der Wille einesVernünftigen Menschen als gesetzliches Rechtgelten. Darauf setzte er Erben ein. Da nun [nach seinem*ode] zu seinem Nachlass der erbschaflliche Verinögensbesitzob inleslalo gesucht wurde, so ward gefragt, ob die vonhin ausgesetzten Erbtheile als Fideicommisse gefordert wer-den könnten? Ich habe geantwortet, nach den vorgetragenenUmständen allerdings.

89. Idem lib. IV. Resp. Jemand setzte im Testa-mente seinen Sohn und seine Ehefrau zu Erben ein; nachherSo " er einen Brief geschrieben haben, wodurch er Alles, wasder Sohn als Sondergut besass , demselben scheukte und hin-zusetzte , derselbe solle dieses als Vorausnähme und unab-hängiges Eigenthum nach seinem Tode behalten. Da er nun1,11 Testamente gesagt hatte , Zettel, die er besiegelt und auf-bewahrt haben würde, sollten als Codicille gelten, dieser Briefa °er nicht besiegelt ist, so frage ich, ob dem Sohne dasjeuigegebühre, was der Brief besagt. Ich habe geantwortet, wennJ"e Echtheit des hinterlassenen Briefes ausser Zweifel sei, so*°'iime dem Sohne das zu, was der Testator ihm geben zuCollen darin ausgesprochen hat. §. 1. Einer, der in Gemein-Miaft des Vermögens mit seinem Bruder lebte, setzte seine'öchter zu Erbinnen ein, und verordnete Folgendes: Wegen^'les dessen, was ich mit meinem Bruder, eurem"heim, gemeinschaftlich besitze , dessen Werths 'ch im Ganzen auf zweitausend Goldstücke er-geben wird, vertraue ich eurer Treue an " 6 ), für^"ern Antheil tausend Goldstücke von euremJrheim Lucretins l* acatus anzunehmen. Nach diesemj esiairiente lebte er noch fünf Jahre, und hinterliess beträcht-

iclies Vermögen; nun wurde gefragt, ob die Erben des Lu-

Cr etiug Pacatus l '') nach vorstehenden Worten durch Erlegung

*'fi) Oder: lege ich euch als Fideicommiss auf.177) Dieser innss jedoch nach dein Testator gestorben sein,Weil sonst das ihm gegen Zahlung von tausend Goldstücken

-il *