334 Pjlndkct. X. XXXI. De legaite et ßdcicomtnhsis II.
Goldstücke [auf die Bestattung] verwendet hat, der UeberscbuSS.den Erben zu Gute komme? Ich Labe geantwortet, nach d eBvorgetragenen Umständen'komme er ihuen zu Gute. §. 2. Lind[Witwe], die ihres Mannes Erbiu geworden war, verordnet 0im Testamente Folgendes: Mävius und Semproni" 9 'meine lieben Söhne, ihr sollt alles dasjenige z«" lVoraus nehmen, was aus der Erbschaft oder dei»Vermögen des Titius, meines Herrn und eure'Vaters, zurZeit seines Todes auf mich gekomm enist, doch so, dass ihr alle Lasten dieser Erbschaf')sowohl für die Vergangenheit als die Znkunl'jwie auch die, welche von der Zeit nach dem Tod emeines Herrn Titius sich her s chreiben, überneb'inet. Ich frage, ob ihnen auch das zur Last falle, was si 8[auf die Lasten] nach dem Tode des Mannes etwa abgetrag^ 11hälfe, da sie doch die Nutzungen gezogen hat. Ich habe g e 'antwortet: nach den vorgelegten Worten habe sie blos die) e '■nigen Lasten, welche noch rückständig -wären, den Legatarie"auflegen wollen. §. 3. Du, der mein Erbe sein wir"'oder ihr, die meine Erben s%in werden! Lucii' sEutychus soll über das, dass ich ihn zum Erbe 0eingesetzt habe, aus der Erbschaft noch das I"'ventarium meiner Eisenhandlung vorausnehme"und mit dem Pamphilus, den ich frei erkläre, ZP,gleich besitzen, so dass ihr ir,s ) das Geschäft trei*b'en könnt. JVun starb Lucius Eiity-cbus bei Lebzeiten « e 'Testirerin und sein Erbtheil fiel dem Miterben zu; ich frag®alsoy ob der in demselben Testamente freigelassene Pamphil"'mit dein Anspruch auf seinen Antheil an dein Inventar«»'*zuzulassen sei, obgleich die Handlung nicht so, wie die Te*"*rerin gewollt hat, geführt werden kann. Ich habe geantwor' e '<er «ei zuzulassen. §. 4. Der Sempronia, die dem eingesetz' 611
Erben zur Nacherbin ernannt war, waren auf den Fall, das»
sie nicht Erbin würde, Vermächtnisse ausgesetzt. Nun erb 0 ''
sie gegen den eingesetzten Erben Klage, indem sie behauptet*)derselbe habe die Testirerin, welche die Absicht gehabt, slBzur ersten Erbin zu ernennen, hinterlistig' an Aenderimg " eTestamentes verhindert; welchen Process sie verlor. Ich fra? ealso, ob ihr der Ansprach auf die Vermächtnisse bleibe. J c "Labe geantwortet, nach den vorgetrageneu Umständen bleib*ihr derselbe. §. 5. Ein Testator hatte untersagt, die Vermächt-nisse vor Ablauf von fünf Jahren zu fordern oder zu bezahle"*der Erbe aber einige freiwillig binnen der fünf Jahre bezahlt-
165) Nicht die vorher angeredeten Erben, sondern Eutycbu'und Pamphilus.