Pahdect. L. XXXI. De hgath cl fidekommisst's II, 333
r ' Jen der Schwester das Fideicommiss aus den Schenkungen^»entrichten. Paulas antwortete, nach dein Rescript unsers"■aisers leide es keinen Zweifel, dass man auch in dem Falle,"Welcher Gegenstand dieser Frage ist , den Kindern helfennnisse, deren ErbtheiL durch die Einem Sohne zugewendeten^Cuenkuiigen vermindert worden ist, zumal da unser Kaiser[sogar] gegen den Willen des Vater* Hülfe gewahrt hat, in"ein vorgelegten Falle aber auch der Wille des Vaters für die,welche das Fideicommiss fordern, spricht; dass also , wennUc h das Falcidische Gesetz als auweudbar erscheint" 01 ), die'«eicommisse doch, aus Rücksicht auf die umnä'ssigen Schen-kungen, ganz zu entrichten seien.
88. SCAEVOLA üb. III. Mesp. — Lucius Titius ver-knete in seinem Testamente Folgendes: Was ich einemJeden meiner Kinder gegeben, oder geschenkt,"er zum Gebrauche überlassen habe, oder ein. e d e s erworben, oder ihm Jemand gegeben, oder'nterlassen hat, das soll er zum Voraus nehmen,Uft ben und behalten. Nun hatte der Vater im Namene "»es Sohnes ein Schuldnerbuch ir '-') angelegt. Darauf wurde11 Unheil gesprochen und entschieden, dass dasjenige, wasn 'er dem Namen des Sohnes in dein Schulduerbuche stehenK«bliebea, ihm gebühre, nicht aber auch das, was der Vatera Von eingetrieben und auf eigene Rechnung gebracht hatte.cl * frage also: Wenn der Vater dasjenige, was er vor Errich-} y S des Testamentes auf die Forderungen des Solines einge-^ sben hatte, nach der Teatamentserrichtung wiederum als eiue, 'derting des Sohnes angemerkt hat; gehört dieses nach Iu-,." des Urtheils dein Sohne? Ich habe • geantwortet: was ause «er Classe von Forderungen eingetrieben und wiederum zu
f 8elbeii gebracht worJeu , gebühre dem Sohne. §. 1. Ich
..""""che dich, Titius, und vertraue deiner Red-e ukeit au l63 ), dass du die Sorge für meine De-attung übernehmest, «nd dazu {pro hoc) ''"•*)
j «ist du soviel Goldstücke zum Voraus erilalten,wage, ob, wenn Titius weniger als [die vermachten} zehn
"t) "Weil die vermachten Goldstücke mehr als drei ViertheileTo « dem betragen, als das, was der begünstigte Sohn nun
tfiS 00 ' 1 nach dein Testamente erhalt.
lim Vahndarium. Vgl. u. Fr. 64. JD. de 7cff. 111.y-, . er '' e,n Fideicommiss den Namen gehende An.srTriirk r
Jiaei tuae committo j pc.lo , ich ersuche dich, bezeichnetes aber bekanntlich auch schon hinlänglich. Der Deutlichkeitwegen ist fidei tuae committo häufig mit: ich Jege dirip ,!"'''eommi ss weise auf, übersetzt worden-"*' Wenn pro hoc d at ii r bedeutete, so hätte die Entscheidung«"»der« ausfallen müssen.